Die Ehemaligen, Reservisten und Hinterbliebenen - kurz: ERH - haben ihren festen Platz in der Erfolgsgeschichte des Deutschen BundeswehrVerbandes. Grafik: DBwV/Sascha Eutebach

Die Ehemaligen, Reservisten und Hinterbliebenen - kurz: ERH - haben ihren festen Platz in der Erfolgsgeschichte des Deutschen BundeswehrVerbandes. Grafik: DBwV/Sascha Eutebach

08.11.2024
Von Ingo Zergiebel und Ernst Wendland

Von den Anfängen bis heute: Die ERH im DBwV

Mit dem „Sprachrohr der Pensionäre” fing es an – heute ist die ERH zu einer der Säulen im DBwV gewachsen. Mit den Kameradschaften bietet der DBwV Ehemaligen, Reservisten und Hinterbliebenen eine Heimat.

Wir möchten einen Blick auf die Geschichte der Säule Ehemalige, Reservisten und Hinterbliebene (ERH) im Deutschen BundeswehrVerband werfen.

Für ihre weitere Betreuung durch den Deutschen BundeswehrVerband (DBwV) richtete der Bundesvorstand am 14. Oktober 1967 eine Arbeitsgruppe ein und wählte Oberst a.D. Heinrich Busse zum Beauftragten für Pensionärsfragen. Zu seiner Unterstützung wurde bereits im folgenden Jahr mit Hauptfeldwebel a.D. Juhl ein weiterer Beauftragter gewählt.

Als „Sprachrohr der Pensionäre“ sollten die Beauftragten Informationen und Anregungen aus den Schreiben der Mitglieder für den Bundesvorstand zusammenstellen.

Eine Aufwertung erfuhr der Verbandsbeauftragte für Pensionärsfragen im Januar 1971 durch die Gleichstellung mit den federführenden Bereichsbeauftragten (heute Landesvorsitzende). Damit erhielt er das Recht, an allen Bundesvorstandssitzungen teilzunehmen.

In der 9. Hauptversammlung im Juni 1973 wurde erstmals ein „Beisitzer ehemalige Soldaten“ als Fachmitglied in den Bundesvorstand gewählt. Bereits in der folgenden 10. Hauptversammlung 1977 wurde diese Funktion durch drei Beisitzer ersetzt, die den Säulen Heer, Luftwaffe und Marine zugeordnet wurden.

Von einer eigenständigen Säule im Bundesvorstand für Ehemalige/Reservisten/Hinterbliebene mit einem Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden und Beisitzer kann erst seit der 11. Hauptversammlung im Oktober 1981 gesprochen werden.

Bereits 1970 gründeten sich die ersten Truppenkameradschaften ehemaliger Soldaten. Die vermutlich erste Gründungsversammlung einer solchen Kameradschaft fand am 4. Dezember 1970 in der Düsseldorfer Reitzenstein-Kaserne statt. Unterstützt durch namhafte Bundesvorstandsmitglieder schlossen sich am 17. März 1971 über 200 Pensionäre zur Kameradschaft Bonn – Meckenheim – Rheinbach zusammen.

Bis Juli 1971 gründeten sich in allen Wehrbereichen 22 weitere Kameradschaften, zehn davon allein im Wehrbereich II. Bis zur Hauptversammlung im Jahr 1973 kamen weitere 56 Kameradschaften hinzu. Über diese Truppenkameradschaften wurde schon ab 1971 ein kostenloser Ratgeber für ausgeschiedene Berufssoldaten verteilt. Er enthielt unter anderem Informationen zur Berechnung des Ruhegehaltes, über Krankenversicherungs- und Beihilfefragen sowie rechtliche Bestimmungen bei der Aufnahme einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst. Die Aussicht auf kostenfreie Rechtsberatung und Unterstützung bei Verwaltungsrechtsverfahren durch den DBwV bildete tatsächlich ein Argument für die Aufnahme bisheriger Nichtmitglieder bei ihrer Versetzung in den Ruhestand.

Im Statut des DBwV von 1977, beschlossen auf der 10. Hauptversammlung, ist noch von „Kameradschaften ehemaliger Soldaten“ die Rede. Die früheste Verwendung der Bezeichnung „Kameradschaft Ehemaliger/Reservisten/Hinterbliebener“ findet sich im Rechenschaftsbericht 1985 – 1989 des Bundesvorstandes für die 13. Hauptversammlung im Oktober 1989. In der auf der 14. Hauptversammlung im Oktober 1993 beschlossenen Satzung wird der Begriff verwendet – mit dem Zusatz: „An die Stelle der Bezeichnung ‚ehemalige Soldaten/Reservisten/Hinterbliebener‘ tritt im Folgenden die Bezeichnung ‚Ehemalige/Reservisten/Hinterbliebene‘ beziehungsweise die Abkürzung „ERH‘“. Damit wurde der Tatsache Rechnung getragen, dass sich der Verband den zivilen Beschäftigten in der Bundeswehr geöffnet hatte. Daher lautet die offizielle Bezeichnung seitdem „Interessenvertretung aller Menschen in der Bundeswehr“.

Und natürlich dürfen wir an dieser Stelle auch nicht die große Anzahl von Angehörigen oder Hinterbliebenen vergessen, die uns als Mitglieder sehr willkommen sind. Mit eben diesen Kameradschaften Ehemalige, Reservisten und Hinterbliebene bietet der DBwV den Ehemaligen der Bundeswehr (militärisch und zivil), deren Angehörigen, den Reservisten und den Hinterbliebenen auch und gerade in den weißen Flecken (ohne Bundeswehr-Standorte) durch die Mitgliedschaft im DBwV seit Jahrzehnten eine „Heimat“, eine Informationsquelle zur Lösung spezifischer Probleme, die durch die Zugehörigkeit zur Bundeswehr zu meistern sind. Sonst macht das keiner!

Schauen wir in das „Jetzt“ und „Heute“:

Hat es wesentliche Änderungen an den Inhalten ergeben?

Behandeln wir heute nicht genau die gleichen Themen?

Müssen wir nicht auch heute jedes Mal dafür kämpfen, dass unsere Versorgungsbezüge im gleichen Maße, in gleicher Höhe und zum gleichen Zeitpunkt wie bei den Aktiven angepasst werden?
 
Müssen wir heute nicht auch um eine zeitnahe Beihilfebearbeitung kämpfen, damit wir die Rechnungen fristgemäß bezahlen können und nicht zum „Bittsteller“ für eine Zahlungsfrist-Verlängerung werden?

Müssen wir heute nicht auch sehr wachsam sein, dass sich die Höhe der Versorgung politisch nicht der Rente nähert?

Auch heute ist es immer wieder ein Thema, dass uns die Beihilfe erhalten bleibt und es nicht zu einer Bürgerversicherung kommt, in die alle einzahlen und alle die gleichen Leistungen erhalten, gesetzlich wie privat Versicherte.

Belange der Reservisten wurden und werden mit den verschiedenen verantwortlichen Stellen besprochen, um Lösungen herbeizuführen.

Diese „Grundthemen“ sind und bleiben uns weiterhin erhalten und Mandatsträger auf allen Ebenen setzen sich auch weiterhin für die Belange unserer Mitglieder ein.

Der DBwV hat dafür in seiner Spitzenorganisation Säulen eingerichtet, die die Interessen seiner Mitglieder in der Säule (zum Beispiel ERH) sowohl im Bundesvorstand als auch in der Bundespolitik, in den Ministerien und Ämtern vertreten und die Beschlüsse der letzten Hauptversammlung versuchen durchzusetzen. Dafür werden die Vorsitzenden und deren Stellvertreter durch die „Säulenmitglieder“ in der jeweiligen Hauptversammlung gewählt. Dies gilt für die Mitglieder in der Säule ERH eben seit der 11. Hauptversammlung 1981.

Mit Rat und Hilfe stets an Ihrer Seite!

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