Einsatzversehrte Soldaten, Verteidigungspolitiker und Vertreter des Deutschen BundeswehrVerbandes waren bei der Übergabe des Forderungspapiers zur Initiative „Mission Seele“ an die Bundespolitik dabei. Foto: DBwV/Bombeke

10.06.2022
Von Gunnar Kruse

Versorgung ist auch ein Ausdruck von Wertschätzung

Dass der Soldatenberuf insbesondere in den Einsätzen mit besonderen Gefahren verbunden ist, ist eine Binse. Dass die Soldaten heute zumindest abgesichert sind, hat lange gedauert. Entsprechende Gesetze sind erst durch den Druck des DBwV verabschiedet worden.

Als sich die Bundeswehr 1999 mit mehreren tausend Männern und Frauen am KFOR-Einsatz der Nato zur Befriedung des Kosovo beteiligt, ist vieles für den Fall der Fälle nicht geklärt. Kurz gesagt : Eine spezielle Einsatzversorgung gibt es nicht. Soldaten im Einsatz sind – flapsig gesagt – abgesichert wie ein Finanzbeamter, der auf dem Weg zur Arbeit ins Büro auf der Bananenschale ausrutscht. Zwar heißt es damals, dass jeder Soldat gut abgesichert in den Einsatz entsandt wird, doch das stellt sich schlagartig als falsch heraus : Stabsarzt Sven Eckelmann stirbt 1999 beim Unfall eines Transportpanzers „Fuchs“ (siehe Seite 20). Das BMVg verweigert seiner Familie hartnäckig eine Entschädigung, vor Gericht zur Seite steht ihr aber der Deutsche BundeswehrVerband. Er ist es auch, der sich in der Folge hartnäckig für die Schaffung einer Einsatzversorgung einsetzt.

Doch bis zu einem Durchbruch muss erst noch ein weiteres Unglück geschehen. Im Dezember 2002 stürzt in Kabul ein Hubschrauber des Typs Sikorsky CH-53 ab. Sieben Bundeswehrsoldaten sterben. Erst dieser Absturz und in der Folge der terroristische Anschlag in Kabul rund ein halbes Jahr später mit vier Toten und mehr als 30 Verletzten sorgen endlich für ein Umdenken.

Ende 2004 wird das Einsatzversorgungsgesetz zwei Jahre rückwirkend erlassen. Damit gilt es unter anderem auch für die Hinterbliebenen der bei dem Hubschrauberabsturz getöteten Soldaten. Mit ihm wird unter anderem der Begriff „Einsatzunfall“ in der Soldaten- und Beamtenversorgung eingeführt. Später wird der Stichtag für Leistungen der Einsatzversorgung – nach langem und engagiertem Einsatz des DBwV – einheitlich auf den 1. November 1991 vorverlegt. „Für Veteranen mit Einsatzerfahrung war das damals ein wichtiges und erfreuliches Signal“, so der frühere Stellvertreter des Bundesvorsitzenden und heutige Ehrenvorsitzende des DBwV, Oberstabsfeldwebel a.D. Jürgen Görlich. „Die bessere Versorgung war schließlich auch ein Ausdruck von Wertschätzung.“

Der DBwV lässt nicht locker

Das Einsatzversorgungsgesetz ist ein weiterer riesiger Verbandserfolg und Wendepunkt in der Einsatzversorgung. Sie wird in der Folge stetig verbessert, auch wegen des konstanten Engagements des DBwV. So tritt 2007 beispielsweise das Einsatz-Weiterverwendungsgesetz in Kraft. Innerhalb einer Schutzzeit von bis zu acht Jahren können Soldaten, die während ihres Auslandseinsatzes schwer verwundet wurden, nun nur auf eigenen Wunsch versetzt oder entlassen werden. Und wenn zum Zeitpunkt der Entlassung eine Erwerbsminderung von mindestens 30 Prozent besteht, kann der Betroffene eine Weiterverwendung als Berufssoldat geltend machen. Ganz wichtig : Das Wehrdienstverhältnis besonderer Art ermöglicht die Geltendmachung auch nach Ende der Dienstzeit. Dies ist oftmals entscheidend bei Spätfolgen wie der Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS).

2011 kommt dann das Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz. Damit werden unter anderem die Entschädigungs- und Ausgleichszahlungen für Geschädigte ohne Pensionsanspruch deutlich von 80 000 auf 150 000 Euro erhöht und unabhängig von den Regelungen des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes ist es nun möglich, bei einer Wiedereinstellung geringere Eignungsanforderungen zu stellen. Dieses Gesetz ist ein großer Lobbyerfolg des DBwV, auch wenn der Trigger eine traurige Zäsur in der Bundeswehrgeschichte ist. Beim Karfreitagsgefecht waren am 2. April 2010 erstmals seit dem Zweiten Weltkrieg deutsche Soldaten wieder an längeren Kampfhandlungen beteiligt. Beim Gefecht mit radikal-islamistischen Taliban in der Nähe des afghanischen Kundus fielen drei deutsche Fallschirmjäger, acht weitere wurden verwundet.

An der Seele verletzt

Doch nicht jede Verletzung ist sichtbar. Zunehmend setzt sich der DBwV für diejenigen ein, die an der Seele verletzt sind. Denn bei immer mehr Soldaten und Soldatinnen wird eine PTBS diagnostiziert. Doch oftmals werden sie von staatlicher Seite nicht ausreichend unterstützt. Das muss anders werden, steht für den DBwV fest. Bereits im Herbst 2020 hat er deshalb die Initiative „Mission Seele“ gestartet. „Gemeinsam. Nicht einsam“ lautet deren prägnante Formel, Ziel ist Hilfe und Unterstützung für all jene Menschen der Bundeswehr, die an den Folgen von Einsatztraumata leiden.

 

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