Der Urlaub soll der Erholung dienen, wird jedoch schnell zum Desaster, wenn es zu einem Unfall kommt und keine Versicherungsschutz besteht. Foto: Pixabay

Der Urlaub soll der Erholung dienen, wird jedoch schnell zum Desaster, wenn es zu einem Unfall kommt und keine Versicherungsschutz besteht. Foto: Pixabay

12.07.2019
DBwV

Urlaub: Nicht ohne Auslandsreisekrankenversicherung

Eigentlich sollte es eine unbeschwerte Zeit auf Mallorca werden – doch der Urlaub eines Soldaten endete mit einem schweren Unfall. Wegen seiner Verletzungen kam ein normaler Rückflug nicht in Frage. Doch für einen medizinischen Transport wollte der Dienstherr nicht aufkommen. Dem Soldaten war nicht bewusst, dass die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung bei privaten Aufenthalten im Ausland nur eingeschränkt gilt. Bei einem Rücktransport trägt der Dienstherr lediglich die Mehrkosten ab der deutschen Grenze.

Es ist klar, dass in solchen Situationen leicht enorme Kosten zusammenkommen, die dann aus eigener Tasche bestritten werden müssen. Dabei sollte und müsste jeder Bundeswehrangehörige die Rechtslage kennen, schließlich wird bei Dienstantritt das „Merkblatt für Soldatinnen und Soldaten bei Erkrankung/Unfällen“  ausgehändigt, auf dem die Grundlagen für Kostenerstattungen - auch bei Erkrankungen während privater Aufenthalte im Ausland - unmissverständlich skizziert werden: Die Kosten der Behandlung sind zunächst vom Soldaten selbst zu tragen.

Erstattet werden die notwendigen Behandlungskosten nur bis zu der Höhe, wie sie bei einer Erkrankung im Inland entstanden wären. Vor dem Urlaubsantritt muss deswegen unbedingt eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen werden.

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