Unsere Verbandsarbeit für die ERH ist eine Erfolgsgeschichte
Seit 1970 gibt es ersten Kameradschaften Ehemalige, Reservisten und Hinterbliebene im Deutschen BundeswehrVerband. Der Verband hat zahlreiche Erfolge für die Mitglieder erreicht.
Ein Höhepunkt war sicher im Jahr 2015, als das Attraktivitätssteigerungsgesetz mit zwei wesentlichen Verbesserungen durchgesetzt werden konnte. Zum einen mit dem Aufschieben des Abzugs des Versorgungsausgleichs auf das 62. Lebensjahr sowie zum anderen mit dem Wegfall der Hinzuverdienstbeschränkung für Einkommen aus der Privatwirtschaft bis zum 62. Lebensjahr.
Wir können darüber hinaus aber auch stolz sein auf viele kleinere Erfolge, die mit Gesprächen niederschwelliger Art erreicht worden sind: Erinnern wollen wir uns an dieser Stelle daran, dass bereits im allerersten Verbandsmagazin „Die Bundeswehr“ im Dezember 1956 das Thema Versorgung aktuell behandelt wurde. Natürlich hat der Verband auch vor 2015 einige wichtige Erfolge zu verzeichnen – zum Beispiel das Einsatzversorgungsverbesserungsgesetz aus dem Jahr 2011, das unter anderem folgende Punkte enthält: die Erhöhung verschiedener Einmalzahlungen und eine qualifizierte Unfallhinterbliebenenversorgung auch für die Hinterbliebenen von Soldaten, die keine Berufssoldaten waren. Dazu kommt die doppelte Berücksichtigung von Einsatzzeiten bei Ruhegehalt und Rente, der erleichterte Zugang zur Weiterverwendung nach dem Einsatz-Weiterverwendungsgesetz und die Beweiserleichterungen bei der Anerkennung von Wehrdienstbeschädigung und Einsatzunfall bei PTBS.
Ruhegehaltfähige Zulagen? Der Verband bleibt am Ball
Auch in der jüngeren Vergangenheit ließen sich punktuell Verbesserungen erreichen. Dazu gehören unter anderem: Die Ruhegehaltfähigkeit einzelner Zulagen für Feldjäger, Nachrichtendienste, Spieße, im maritimen Bereich, für Gebietsärzte und Rettungssanitäter. Leider sind nur wenige Zulagen – wieder – ruhegehaltfähig, viele Kameradinnen und Kameraden können damit nicht zufrieden sein. Der DBwV bleibt aber am Ball.
Was konnte noch erreicht werden? Zum Beispiel ist eine Rechtsgrundlage für die Direktabrechnung zwischen Beihilfestelle und Krankenhäusern erreicht worden, auch, wenn derzeit noch zu wenige Krankenhäuser bereit sind, an der Vereinbarung zur Direktabrechnung teilzunehmen. Die Verlängerung der Einreichungsfrist für beihilfefähige Aufwendungen von einem auf drei Jahre ist ebenso positiv zu bewerten. Leider haben sich gleichzeitig die Bearbeitungszeiten bei der Beihilfe wieder verlängert, das führt zu Unmut bei den Betroffenen.
Aktuelle Gesetzesvorhaben
Es bleibt abzuwarten, welche Verbesserungen im neuen „Artikelgesetz Zeitenwende“ enthalten sind. Wir sind optimistisch, auch wenn nicht alle Verbands-Forderungen im letzten Entwurf berücksichtigt worden sind. Beim Gesetzesvorhaben „Besoldungs- und Versorgungsangemessenheitsgesetz (AEZ)“ müssen wir darauf warten, in welcher Form und welchem Inhalt es den Bundestag verlässt.
Bei den Reservistenangelegenheiten haben wir dafür Verbesserungen erzielt. Hierbei sei die Anhebung der Mindestleistung ab 1. Mai 2024 genannt. Aber natürlich sind auch hier weiterhin noch „Hürden“ zu überwinden, um unsere Forderungen durchzusetzen. Viele unserer Forderungen stehen auch im direkten Zusammenhang mit der Strategie der Reserve. Auch hierzu stehen wir im ständigen Austausch mit dem BMVg. Selbstverständlich begleiten wir auch die Themen Grundbeorderung, Heimatschutz und BVK/KVK sowie die beorderungsunabhängige Reservistenarbeit, um hier entsprechende Einflüsse nehmen zu können, mit denen wir unsere Forderungen umsetzen können.
Austausch mit allen Verantwortlichen
Neben der uns allen bekannten schwierigen Haushaltslage und dem Bewusstsein, an entscheidenden Stellen auf Beamte zu treffen, die nicht immer offen für die Belange der Soldaten sind, stehen wir natürlich immer im Gesprächsaustausch mit den jeweiligen Verantwortlichen, um unsere Forderungen, die aus den beschlossenen Anträgen der 21. Hauptversammlung herrühren, voranzutreiben und eine Umsetzung zu erzielen. Exemplarisch dafür stehen: die Abschaffung der Hinzuverdienstgrenzen, der Abzug Versorgungsausgleich erst mit 67 Jahren, der vollständige Entfall des Versorgungsausgleichs beim Tod des Berechtigten und das Niveau der Einsatzversorgung für alle Tätigkeiten im ATB. Wir wollen zudem einen Reservistenausweis für jeden Reservisten und Ehemaligen, unabhängig vom Lebensalter, eine bessere Regelung zur Uniformtrageerlaubnis für Reservisten und die Abschaffung der Deckelung des Auslandszuschlages für Reservisten.