Hauptfeldwebel der Luftwaffe im Dienstanzug mit Dienstpullover. Foto: Bundeswehr/Kurtze

Hauptfeldwebel der Luftwaffe im Dienstanzug mit Dienstpullover. Foto: Bundeswehr/Kurtze

25.08.2016

Pullover und Jacke nur auf eigene Rechnung

Berlin. Diese Nachricht dürfte bei so manchem Soldaten für schlechte Stimmung gesorgt haben: In seinem Tagesbefehl vom 18. August informierte der Generalinspekteur der Bundeswehr, General Volker Wieker, dass die Selbst- und Teilselbsteinkleider bestimmte Teile ihrer Bekleidung vorerst nicht mehr vom Dienstherrn bezahlt bekommen. Dazu gehören etwa der Pullover, die Ganzjahresjacke, der Blouson, aber auch Kampfstiefel. Gerade wenn es um das Schuhwerk geht, entscheiden sich viele Soldaten für Alternativen zu den vom Dienstherrn bereitgestellten Modellen. Bei den Teilselbsteinkleidern sind sogar die Dienstoberhemden betroffen.

Hintergrund der Neuregelung, die ab dem 30. September gilt: Selbsteinkleider erhalten vom Bund einen Zuschuss für die Beschaffung und die Abnutzung der Bekleidung. Diese Zuschüsse werden jedoch oft für die Beschaffung von Kleidungsstücken in den LHD-Shops genutzt, für die sie eigentlich nicht verwendet werden dürfen. Laut Tagesbefehl soll möglichst bis Ende des Jahres geprüft werden, welche Bekleidungsteile künftig in das anrechenbare Sortiment aufgenommen werden. Zu einem früheren Zeitpunkt sei die Neuregelung nicht möglich.

Der DBwV sieht auch bei der Abnutzungsentschädigung sowie beim Tragen von Zivilbekleidung im Dienst deutlichen Optimierungsbedarf. Die anstehende Neuregelung wäre genau der richtige Zeitpunkt, um auch dort die notwendigen Verbesserungen in die Wege zu leiten.

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