Personalgespräche bei Umstrukturierungsmaßnahmen: Nicht vorschnell handeln!
Im Rahmen von Umstrukturierungsmaßnahmen in der Bundeswehr werden an den einzelnen Standorten die Arbeitsaufgaben neu verteilt bzw. anderen Dienststellen zugewiesen. Hierbei gilt für die betroffenen Arbeitnehmer, dass der Tarifvertrag über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bundeswehr (TV UmBw) zur Anwendung kommt.
Von Umstrukturierungsmaßnahmen betroffene Arbeitnehmer sollten zur Wahrung der eigenen Interessen darauf achten, zu den Personalgesprächen eine Person des Vertrauens mitzunehmen. Dies zeugt von überlegtem Handeln und stellt kein Zeichen von Schwäche dar. Am besten handelt es sich dabei um eine fachkundige Person aus dem Bereich der Personalvertretung. Für die im Personalgespräch aufgezeigten Zukunftsperspektiven können Unsicherheiten oder Fragen auftreten hinsichtlich möglicher Konsequenzen wie neue Entgeltgruppen, Zulagen, andere Arbeitszeiten oder Dienstortwechsel. Der Deutsche BundeswehrVerband empfiehlt dann: Nicht vorschnell handeln! Nehmen Sie die Angebote und Vorschläge der Personalabteilung mit und fordern Sie eine Bedenk- und Prüfungszeit ein. Denn eine einmal erteilte Zustimmung zu einer Maßnahme sowie der Abschluss eines Änderungsvertrags sind in der Regel rechtlich bindend. Die möglichen Folgen für die Betroffenen können unter Umständen schwerwiegend sein.
Soweit im konkreten Einzelfall eine individuelle Rechtsberatung gewünscht wird, wenden Sie sich an die Rechtsabteilung des Deutschen BundeswehrVerbands.