Neues Gesetz: Erleichtertes Vergaberecht soll Beschaffung für Bundeswehr beschleunigen
Berlin. Rüstungsprojekte der Bundeswehr sollen demnächst schneller umgesetzt werden: Das Bundeskabinett hat heute grünes Licht für das Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwBBG) gegeben.
Durch die geplanten Regelungen werde es den Vergabestellen der Bundeswehr in den nächsten dreieinhalb Jahren ermöglicht, Erleichterungen zu nutzen und Aufträge schneller zu vergeben, als dies nach derzeitiger Rechtslage möglich sei, teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Dienstag mit. „Dies soll für Aufträge über die Lieferung von Militärausrüstung zur unmittelbaren Stärkung der Einsatzfähigkeit der Bundeswehr und solche Bau- und Instandhaltungsleistungen gelten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Militärausrüstung stehen“, hieß es.
Vorgesehen sind verfahrensrechtliche Erleichterungen für gemeinsame Beschaffungen auf europäischer Ebene. Dies soll nach Angaben des Verteidigungsministeriums „für Aufträge über die Lieferung von Militärausrüstung zur unmittelbaren Stärkung der Einsatzfähigkeit der Bundeswehr und solche Bau- und Instandhaltungsleistungen gelten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Militärausrüstung stehen“. Sicherheitsinteressen sollen zudem im Vergabe- und Nachprüfungsverfahren verstärkt Berücksichtigung finden. Dazu werden unter anderem Regelungen aufgenommen, die es dem Auftraggeber erlauben, Unternehmen aus Staaten, die nicht die notwendige Gewähr für die Wahrung der Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland bieten, von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließen.
Langes Wort mit beschleunigender Wirkung: #Bundeswehr-Beschaffungsbeschleunigungsgesetz BwBBG. Das Bundeskabinett hat heute eine Formulierungshilfe beschlossen - für spürbare Erleichterung & Beschleunigung im Vergaberecht. Es soll im parlamentarischen Verfahren beraten werden. pic.twitter.com/gxCBTbFyBH
— Verteidigungsministerium (@BMVg_Bundeswehr) June 21, 2022
Das BwBBG soll am Donnerstag, 23. Juni, um 00:25 in erster Lesung im Bundestag beraten werden. In einer Pressemitteilung betonte das Verteidigungsministerium, dass das Gesetzgebungsverfahren noch vor der parlamentarischen Sommerpause abgeschlossen werden soll. Verteidigungsministerin Christine Lambrecht sagte: „Unsere Sicherheit wird künftig auch davon abhängen, welche Investitionen in unsere Streitkräfte wir heute anstoßen, und zwar in alle Fähigkeiten der Bundeswehr. Mit dem Sondervermögen von 100 Milliarden Euro können wir einen großen Schritt gehen und mehr investieren, als wir in den vergangenen zehn Jahren hierfür zur Verfügung hatten. Damit das auch so schnell wie möglich bei der Truppe ankommt, haben wir heute eine Formulierungshilfe für ein Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz beschlossen – für spürbare Erleichterungen und Beschleunigungen im Vergaberecht.“