Soldatinnen und Soldaten, die aufgrund ihrer Homosexualität diskrimiert wurden, werden nun entschädigt. Foto: DBwV/Mika Schmidt

Soldatinnen und Soldaten, die aufgrund ihrer Homosexualität diskrimiert wurden, werden nun entschädigt. Foto: DBwV/Mika Schmidt

23.07.2021
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Gesetz zur Rehabilitierung homosexueller Soldaten ist in Kraft – Betroffene können Online-Anträge stellen

Berlin. Das Gesetz zur Rehabilitierung homosexueller Soldatinnen und Soldaten ist in Kraft getreten. Das Gesetz, das im Mai vom Bundestag verabschiedet wurde, soll erlittenes Unrecht homosexueller Angehöriger der Bundeswehr und der Nationalen Volksarmee der DDR wiedergutmachen.

Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer twitterte, dass das Gesetz ein „Zeichen der Wiederherstellung der Würde“ sei. Zum Inkrafttreten des Gesetzes hat die Bundeswehr ein Online-Portal freigeschaltet, auf dem Betroffene Rehabilitierungsanträge stellen können. Das nun in Kraft getretene Gesetz sieht die Aufhebung wehrdienstrechtlicher Verurteilungen wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen vor. Zusätzlich sollen Betroffene eine symbolische pauschale Entschädigung in Höhe von 3000 Euro für jedes aufgehobene Urteil sowie eine Einmalzahlung von weiteren 3000 Euro für sonstige dienstrechtliche Benachteiligungen erhalten. Weitere Informationen hat die Bundeswehr in einem Merkblatt zusammengestellt.

Zahlreiche Homosexuelle waren in der Vergangenheit aus dem Dienst entlassen, nicht mehr befördert oder nicht mehr mit höherwertigen Aufgaben betraut worden. Berücksichtigt werden mit dem Gesetz auch Soldaten der Nationalen Volksarmee der DDR, die unter den Diskriminierungen zu leiden hatten. Diskriminierung und Verfolgung führten immer wieder zur Vernichtung von Existenzen.

Auch der Deutsche BundeswehrVerband hatte sich für die Rehabilitierung von Homosexuellen in der Bundeswehr eingesetzt. „Diversität und Toleranz in der Bundeswehr benötigen als Fundament die Aufarbeitung von Diskriminierung in der Vergangenheit“, erklärte vor wenigen Wochen der stellvertretende Bundesvorsitzende, Oberstabsfeldwebel a.D. Jürgen Görlich. „Wichtig ist aber auch die Weiterentwicklung überholter Regelungen. Der aktuelle Bewusstseinswandel im BMVg stellt hier einen Anfang dar, den der DBwV ausdrücklich begrüßt.“

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