Individuelle Betrachtung der Zurruhesetzung. Foto. Bundeswehr/Richter

Individuelle Betrachtung der Zurruhesetzung. Foto. Bundeswehr/Richter

21.06.2016

Flexibilität auf freiwilliger Basis

Richtungweisender Artikel: Mit einem Beitrag für die Bundeswehrmedien hat die Personalführung des Ressorts für Klarheit gesorgt. Geht es um die Zurruhesetzung, soll die Dienstzeit der Berufssoldaten nur dann über die besondere Altersgrenze hinaus verlängert werden, wenn der Betroffene es will. Damit ist eine zentrale Verbandsforderung erfüllt.

Es ist eins der Aufreger-Themen in der Bundeswehr: die Absicht der Personalführung, wertvolles Personal länger im Dienst zu halten. Um die „Trendwende Personal“ zu schaffen, genüge es nicht, geeignete Neubewerber anzusprechen. Vielmehr müssten auch besonders qualifizierte Soldaten länger im Dienst gehalten werden – so verlautete es aus Bundeswehrkreisen. Zahlreiche Soldaten befürchteten daraufhin, dass der Dienstherr sie bis zur allgemeinen Altersgrenze „zwangsverpflichten“ werde, was rechtlich durchaus möglich wäre. Doch nun machte die Abteilung Personal im BMVg klar: „Die Personalführung wird nur dann über eine Zurruhesetzung zu einem Zeitpunkt nach dem Erreichen der besonderen Altersgrenze entscheiden, wenn die Betroffenen damit einverstanden sind.“ So steht es in einem ausführlichen Beitrag für bundeswehr.de.

Der BundeswehrVerband begrüßt diese Ankündigung. „Das Prinzip der Freiwilligkeit schafft Vertrauen zwischen der Personalführung und den Soldaten. Auf diesem Vertrauen sollte auch zukünftig aufgebaut werden. Der Dienstgeber beweist damit, dass er die Zukunft der Soldaten mit Blick auf die Attraktivität und im Sinne einer individuellen Planbarkeit einvernehmlich gestalten will“, sagte das zuständige DBwV-Bundesvorstandsmitglied Stabshauptmann a.D. Hartmut Schönmeyer. Der DBwV werde auch weiter seinen Mitgliedern in allen Fragen zur Altersgrenze beratend zur Seite stehen und diesen Themenkomplex weiter eng begleiten.

Die Autoren des genannten Medienbeitrags betonten zudem, dass die Bundeswehr keinerlei Interesse an einer weiteren gesetzlichen Anpassung der besonderen Altersgrenzen oder gar deren Abschaffung habe. Geeignete Soldaten sollten vielmehr gezielt angesprochen und motiviert werden, um sie zu einem Verbleib in der Bundeswehr zu bewegen.

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