Einsatz der Bundeswehr im Innern nur Ultima ratio
Ein Angriff mit einer Axt im Regionalexpress bei Würzburg mit mehreren lebensgefährlich Verletzten, Schüsse in und vor einem Einkaufszentrum in München, die neun Menschen das Leben gekostet und mehrere verwundet haben, eine Sprengstoffexplosion bei einem Festival im fränkischen Ansbach wiederum mit Schwerverletzten – Amok- und Terrorlagen dominierten die Berichterstattung der letzten Tage. Das Gefühl der Verwundbarkeit ist nun auch bei uns angekommen. Und damit auch wiederum die Forderung nach einem Einsatz der Bundeswehr im Innern.
Unter ganz engen Voraussetzungen ist eine Unterstützung der Polizei durch die Bundeswehr bei terroristischen Angriffen tatsächlich möglich, zum Beispiel bei parallel stattfindenden schweren Angriffen an verschiedenen Orten. Die Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen erklärte insofern gegenüber der FAS am vergangenen Wochenende: „Damit das Zusammenspiel im Ernstfall funktioniert, wollen wir dieses Szenario gemeinsam mit den Innenbehörden des Bundes und der Länder trainieren“.
Der Deutsche BundeswehrVerband sieht einen kurzfristigen und punktuellen Einsatz der Streitkräfte zur Abwehr eines konkreten Terroranschlags als möglich an. Jedoch darf der tatsächliche Einsatz der Bundeswehr in solchen Fällen immer nur als Ultima ratio, also nur im äußersten Ausnahmefall erfolgen. Die Gründe dafür liegen klar auf der Hand: Zum einen sind die Streitkräfte für die Übernahme der polizeilichen Aufgaben nicht ausgebildet, zum anderen erlaubt es der Personalkörper der Bundeswehr nicht, dauerhaft Aufgaben im Innern wahrzunehmen.
Grundsätzlich sind die Polizeibehörden des Bundes und der Länder für die innere Sicherheit im Land zuständig, während die Bundeswehr sich bei Auslandseinsätzen und anderen Verwendungen im Ausland für die äußere Sicherheit Deutschlands engagiert. Die Bundeswehr kann aber jetzt schon unterstützend tätig werden. Ein unbewaffneter Einsatz der Bundeswehr im Innern ist im Rahmen der Amtshilfe unproblematisch. So unterstützte die Bundeswehr beispielsweise beim Elbe-Hochwasser 2013, bei der Flutkatastrophe Anfang Juni diesen Jahres in Simbach und noch immer aktuell bei der Flüchtlingshilfe im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Ein bewaffneter Einsatz der Bundeswehr im Innern gestaltet sich deutlich schwieriger. Diese Fälle sind im Grundgesetz genau geregelt. Während sich präventive Maßnahmen als problematisch darstellen, ist ein Handeln nach einem konkreten Anschlag möglich.
Unabhängig von der Gesetzeslage galt immer: Die Bundeswehr ist da, wenn sie gebraucht wird - und Deutschland kann sich auf die Soldaten der Bundeswehr verlassen! Aber auch die Bundeswehr, wie manche Landes- oder die Bundespolizei, hat Kapazitätsgrenzen, die es bei solchen Diskussionen zu beachten gibt. Nach Ansicht des Deutschen BundeswehrVerbands sollte ein Einsatz der Bundeswehr im Innern nicht über den geltenden Gesetzesrahmen hinaus erweitert werden.