Für den Generalinspekteur der Bundeswehr, General Eberhard Zorn, ist die Vermittlung von Werten ein bedeutendes Instrument zur Verhinderung von Extremismus in der Bundeswehr. Foto: DBwV/Mika Schmidt

Für den Generalinspekteur der Bundeswehr, General Eberhard Zorn, ist die Vermittlung von Werten ein bedeutendes Instrument zur Verhinderung von Extremismus in der Bundeswehr. Foto: DBwV/Mika Schmidt

09.02.2021
ssc, mit Material der „IF – Zeitschrift für Innere Führung“

Eberhard Zorn: Die Bundeswehr zeigt null Toleranz gegenüber Extremisten

2019 zählte das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) 743 Verdachts-Fälle im Zusammenhang mit extremistisch gesinnten Bundeswehrangehörigen. „In 14 Fällen bestätigte sich der Verdacht, 8 davon waren Rechtsextremisten“, berichtet das Zentrum Innere Führung (ZInFü) in einem aktuellen Artikel. Zugegeben, eine recht geringe Quote bei gut 265.000 Männern und Frauen (Stand: Dezember 2020), die sowohl in Uniform als auch in Zivil bei den Deutschen Streitkräften ihren Dienst leisten. Dennoch ist wohl jeder Extremismus-Fall einer zu viel, wenn es nach dem Generalinspekteur der Bundeswehr, General Eberhard Zorn geht. Der oberste Soldat der Bundeswehr findet in einem Interview mit der „IF – Zeitschrift für Innere Führung“ wie gewohnt klare Worte.

„Wir haben eine eindeutige Null-Toleranz-Politik“, betont der GI, „die große Überschrift lautet: Verfassungstreue ist unser Selbstverständnis und gehört glasklar zu unserem Berufsbild.“ Bereits vor dem Eintritt in die Bundeswehr nehme das BAMAD alle Bewerberinnen und Bewerber genauestens unter die Lupe. Mit dieser Filterfunktion würde bestmöglich sichergestellt, dass Menschen mit extremistischen Ansichten gar nicht erst in die Bundeswehr gelangen. Was aber passiert mit denen, die bereits in der Bundeswehr sind oder sich dort radikalisieren?

„Wir müssen tatsächlich schauen, dass wir beweiskräftig nachvollziehen, wer ist Extremist, egal von welcher Seite, und das auch juristisch valide nachvollziehen“, erklärt General Zorn. Dann aber stünden den Vorgesetzten alle Möglichkeiten des Disziplinarrechts – unter anderem das Verbot der Dienstausübung oder die Uniform zu tragen – zur Verfügung, in schweren Fällen gebe die Bundeswehr an die Staatsanwaltschaft ab. Mit einer geplanten Gesetzesänderung könnte sogar das vereinfachte Entlassen eines Soldaten/einer Soldatin innerhalb der ersten acht Dienstjahre möglich sein.

Laut Zorn gehe es aber neben der besten Prävention vor allem um Resilienz, den Widerstand der Bundeswehr insgesamt sowie jedes einzelnen Individuums. Das ließe sich nur durch die Vermittlung von Werten erreichen, durch politische, ethische und historische Bildung. Im Rahmen der Extremismusprävention hat das Zentrum Innere Führung in Koblenz bereits erste Lehrgänge für die Truppe durchgeführt, der DBwV berichtete.
 
Zudem berichtet der GI in seinem Schluss-Fazit von einer steigenden Wachsamkeit gegenüber allen extremistischen Bestrebungen. „Wir merken das zur Zeit, anhand einer verstärkten Meldedisziplin, aber auch an einem erhöhtem Meldeaufkommen in diesem Themenkomplex, das heißt: im Vergleich zu den Jahren vorher, ist eine hohe Sensibilität entstanden bei dem Themenfeld.“

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