Deutschland tritt der Nato bei
Am 9. Mai 1955 tratt Westdeutschland der Nato bei. Vier Tage nach Inkrafttreten der Pariser Verträge wurde die Bundesrepublik Mitglied der Nato und begann mit der Aufstellung eigener Streitkräfte. Damit ist die Westintegration besiegelt. Ostdeutschland wiederum bindet sich an die UdSSR.
Deutschland ohne Waffen
Nach dem Zweiten Weltkrieg durfte Deutschland keine Streitkräfte mehr unterhalten. Auf der „Potsdamer Konferenz” hatten die Siegermächte die vollständige Entmilitarisierung Deutschlands beschlossen. Durch den Kalten Krieg und die Teilung in Ost- und Westdeutschland kam Deutschland eine besondere weltpolitische Rolle zu. Die Teilung der Welt wurde an der deutsch-deutschen Grenze deutlich sichtbar. Zehn Jahre lang musste Deutschland waffenlos bleiben. Bis 1955 waren beide Teile des Landes von ihren Bündnispartnern abhängig.
Der Eiserne Vorhang
Schon 1946 hatte der britische Premier Winston Churchill von einem Eisernen Vorhang gesprochen, der über Europa niedergegangen sei. Die Bündnispartner des Zweiten Weltkrieges verstanden sich schon zu diesem Zeitpunkt nicht mehr, denn die kommunistische Sowjetunion hatte andere Interessen als die Länder des Westens.
Der Zwist gipfelte in der Berliner Blockade durch die Sowjetunion, die die westlichen Saaten mit einer Luftbrücke erfolgreich bekämpften. Zwölf Staaten gründeten am 4. April 1949 die Nato (North Atlantic Treaty Organization). Die Nato-Staaten der ersten Stunde waren USA, Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Island, Italien, Kanada, Luxemburg, Niederlande, Norwegen und Portugal. Das Hauptquartier der Nato liegt in Brüssel.
Ein Jahr später, im Oktober 1950, wurde auf Betreiben des damaligen Bundeskanzlers Konrad Adenauer die „Dienststelle Blank“ eingerichtet. Sie sollte sich zur Keimzelle des späteren Verteidigungsministeriums entwickeln.
Deutschland als Bündnispartner
Am 23. Oktober 1954 unterzeichneten die westlichen Verbündeten und die Bundesrepublik Deutschland unter Konrad Adenauer die Pariser Verträge. Dieses Vertragswerk legte bis 1991 die völkerrechtliche Grundlage für die äußeren Beziehungen der Bundesrepublik fest.
Das Inkrafttreten der Pariser Verträge am 5. Mai 1955 schuf die Voraussetzungen für den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Nato. Bereits vier Tage später war die Bundesrepublik Mitglied der Organisation und durfte mit der Aufstellung eigener Streitkräfte beginnen. Im Gegensatz zu den übrigen Nato-Staaten war es ihr jedoch nicht gestattet, einen eigenen Generalstab zu unterhalten. Auch in Friedenszeiten musste Westdeutschland seine Streitkräfte der Nato unterstellen. Im Juni 1955 wurde der CDU-Abgeordnete Theodor Blank erster Bundesverteidigungsminister. Im November 1955 rückten die ersten Freiwilligen in die neue westdeutsche Armee ein.
Auch Ostdeutschland stand zu diesem Zeitpunkt als Partner in einem Militärbündnis: Am 14. Mai 1955 hatten sich die UdSSR und befreundete Staaten (die Volksrepubliken Albanien, Bulgarien, Polen, Rumänien, die Tschechoslowakei, Ungarn, die UdSSR und die Deutsche Demokratische Republik) zum „Warschauer Pakt“ zusammengeschlossen. Das Bündnis sollte die politische und militärische Zusammenarbeit des Ostblocks verbessern. Es war das direkte Gegenstück zur Nato, deren Vertragsformulierungen zum Teil fast wörtlich übernommen wurden. Durch den Warschauer Pakt sicherte sich die UdSSR das Recht, Streitkräfte in allen Mitgliedsstaaten zu stationieren.