DBwV-Forderung geht in die erste Lesung: Tarifergebnis 2016 auf Besoldung übertragen
Am Freitag berät der Bundestag in erster Lesung über die neuen Bezüge im „Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz“. Die Tariferhöhung, die für die Angestellten im öffentlichen Dienst bereits wirksam ist, soll mit dem Gesetz nun auch für Soldaten, Beamte und Pensionäre angehoben werden.
Dies soll in zwei Schritten erfolgen:
· zum 1. März 2016 um 2,2 Prozent rückwirkend und
· zum 1. Februar 2017 um 2,35 Prozent.
Der Deutsche BundeswehrVerband positionierte sich ausdrücklich in der vergangenen Tarifrunde 2016 für die Menschen der Bundeswehr. Erklärtes Ziel war: Alle Menschen der Bundeswehr müssen von der guten Wirtschafts- und Lohnentwicklung profitieren. Der Verband begrüßte deshalb den Tarifabschluss.
Das Bundesministerium des Inneren hatte eine erste Zahlung der neuen Bezüge unter ausdrücklichem Vorbehalt erstmals mit den Oktoberbezügen in Aussicht gestellt, die zweite Lesung soll Mitte Oktober sein.