Noch fliegt sie unbewaffnet, aber die Heron TP der Bundeswehr soll nun auch Wirkmittel erhalten. Foto: Airbus

06.04.2022
Yann Bombeke/dpa

Bundeswehr bekommt bewaffnete Drohnen

Die Diskussion hat sich über viele Jahre erstreckt, doch nun steht es fest: Die Bundeswehr erhält bewaffnete Drohnen. Heute gaben der Verteidigungsausschuss und der Haushaltsausschuss des Bundestages grünes Licht für die Anschaffung von Munition für die Heron-TP-Drohnen der Bundeswehr.

Es geht um ein Geschäft im Wert von 152 Millionen Euro. Nach Angaben der „Süddeutschen Zeitung“ sollen mit dem Geld 140 Raketen für das israelische Drohnenmodell Heron TP beschafft werden – 60 Flugkörper für die Ausbildung am Waffensystem, der Rest für Einsätze.

Eine nahezu endlose Geschichte ist diesem Schritt vorangegangen. Diskutiert wird über die Beschaffung von bewaffneten Drohnen für die deutschen Streitkräfte seit vielen Jahren. In der vergangenen Legislaturperiode wurde schließlich von der Großen Koalition die Anschaffung der Heron TP beschlossen. Doch als es um die Munition für die UAV ging, machte die SPD einen Rückzieher – die Sozialdemokraten sahen noch weiteren gesellschaftlichen Diskussionsbedarf beim Thema Drohnenbewaffnung.

Schließlich richtete die SPD im März vergangenen Jahres eine Projektgruppe mit unabhängigen Expertinnen und Experten zur Diskussion der Drohnenbewaffnung ein. Daran nahm auch der frühere Stellvertretende DBwV-Bundesvorsitzende, Hauptmann Andreas Steinmetz teil. Diese kam im Herbst 2021 zum Schluss, dass die Bundeswehr unter strengen Auflagen mit bewaffneten Drohnen ausgestattet werden könne.

Diese strengen Auflagen finden sich nun auch im Beschluss der Regierungsfraktionen wieder. Laut „Süddeutscher Zeitung“ heißt es demnach, die Drohnen könnten nur dann eingesetzt werden, wenn das Bundestagmandat dies „explizit“ vorsehe. Der Einsatz bewaffneter Drohnen unterliege „völker- und verfassungsrechtlichen Grenzen sowie den Grenzen, die der Deutschen Bundestag durch den Einsatzauftrag, das Einsatzgebiet und die einzusetzenden Fähigkeiten mandatiert hat“. Leitgedanke sei der „Schutz der Soldatinnen und Soldaten“. Zudem müssten die Drohnenpiloten im Einsatzgebiet stationiert sein.

Auch Beschaffung persönlicher Ausstattung wird beschleunigt

Auch in andere Beschaffungsvorhaben für die Bundeswehr kommt Bewegung – die von Bundeskanzler Olaf Scholz ausgerufene Zeitenwende sorgt für Tempo. Das Verteidigungsministerium will die Beschaffung der persönlichen Ausrüstung von Soldaten beschleunigen und die Verteidigungsfähigkeit in der gegenwärtigen Bedrohungslage erhöhen. Bis Ende des Jahres 2025 könnten dazu weitere 305.000 Schutzwestensysteme Mobast, 150.000 Kampfbekleidungssätze, 122.000 Gefechtshelme sowie 250.000 Rucksäcke geliefert werden, schrieb das Ministerium am Dienstag an die Verteidigungspolitiker des Bundestages. Damit könne eine „vorgezogene Vollausstattung der aktiven Truppe“ erreicht werden.

Der Gesamtfinanzbedarf für diese Ausrüstung belaufe sich auf knapp 2,4 Milliarden Euro. „Das Bundesministerium der Finanzen prüft derzeit die bestehenden Möglichkeiten einer Finanzierung vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Errichtung des Sondervermögens Bundeswehr“, heißt es in dem Schreiben an die Obleute, das der Deutschen Presse-Agentur vorlag. Sofern diese positiv verlaufe, beabsichtige das Verteidigungsministerium, den Abschluss entsprechender Beschaffungsverträge „aus Gründen besonderer Dringlichkeit unmittelbar zu beauftragen“.

„Die vorgenannten Artikel werden in der aktuellen Bedrohungssituation verstärkt nachgefragt. Um die begrenzten Produktionskapazitäten der Industrie für die Bundeswehr zu sichern, müssen die Bestellungen daher sehr kurzfristig erfolgen“, heißt es in dem Schreiben. „Krisenbedingte Beschleunigungsmöglichkeiten in den einschlägigen Vergabevorschriften sowie eine Konzentration auf Artikel, welche in die Bundeswehr bereits eingeführt wurden, ermöglichen diese rasche Vorgehensweise.“ Eine parlamentarische Befassung mit den Beschaffungsmaßnahmen sei jedoch aufgrund der Dringlichkeit vor dem Abschluss der Verträge nicht möglich. Um den parlamentarischen Informationsbedürfnissen zu genügen, solle in dieser besonderen Situation eine Vorlage nachträglich erfolgen.

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