Bundestag beschließt Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2023/24
Die Übertragung des Tarifergebnisses im öffentlichen Dienst auf Soldaten, Beamte und Versorgungsempfänger ist endlich unter Dach und Fach: Das Parlament hat die notwendige Gesetzesänderung beschlossen. Zahlreiche Zulagen für Soldaten und Beamte werden jetzt ruhegehaltfähig.
Berlin. Nach langen Verhandlungen hat der Bundestag am Donnerstagabend mit großer Mehrheit das Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024) beschlossen. Soldaten und Beamte bekommen eine Inflationsausgleichszahlung von insgesamt 3000 Euro.
Ruhegehaltsempfänger erhalten diese grundsätzlich auch, jedoch angepasst an die Höhe ihres individuellen Ruhegehaltssatzes; bei Teilzeitbeschäftigungen wird der individuelle Prozentsatz der Teilzeitbeschäftigung zu Grunde gelegt. Die erste Rate von 1240 Euro sowie die Raten in Höhe von 220 Euro sind bis einschließlich November bereits ausgezahlt. Weitere steuerfreie Sonderzahlungen von monatlich 220 Euro werden bis zum Februar 2024 überwiesen.
Die Bezüge für Soldaten und die Ruhegehälter werden vom 1. März 2024 an erst um einen einheitlichen Sockel von 200 Euro und dann um weitere 5,3 Prozent erhöht. Somit wird jeder Beamte und Soldat auf mindestens 340 Euro mehr im Monat kommen – die allermeisten auf mehr! Hinzu kommt, dass weitere Besoldungsbestandteile, wie die Mehrarbeit oder auch die Amtszulagen um 11,3 Prozent angehoben werden!
Der DBwV hat die Initiative für viele Zulagen ergriffen
Zudem werden auf Initiative des Deutschen BundeswehrVerbandes auch die Zulagen für militärische Führungsfunktionen, Kompaniefeldwebel, Feldjäger, im maritimen Bereich, für Beamtinnen und Beamte sowie Soldatinnen und Soldaten im Einsatzdienst der Feuerwehr und für Beamtinnen und Beamte der Bundeswehr als Gebietsärzte, für Soldatinnen und Soldaten als Rettungsmediziner oder als Gebietsärzte für ruhegehaltfähig erklärt. Zusätzlich profitieren jetzt auch Beamte und Soldaten bei den Nachrichtendiensten von der Ruhegehaltfähigkeit der Zulagen.
Die Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage, von der jetzt auch die Feldjäger der Bundeswehr profitieren, wurde gemäß den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag im aktuellen Bundesbesoldungsanpassungsgesetz ebenfalls verankert.
„Ein großer Erfolg“
„Das ist ein großer Erfolg für den Deutschen BundeswehrVerband“, sagt dazu Oberstleutnant i.G. Dr. Detlef Buch, Vorsitzender des Fachbereichs Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht. „Wir haben uns von Beginn der Verhandlungen an für eine deutliche zeitnahe Erhöhung der Bezüge für Soldatinnen und Soldaten sowie Ruhegehaltempfänger eingesetzt und die Übernahme der Tarifergebnisse begleitet. Vor allem auch die Ruhegehaltfähigkeit der Stellenzulagen, die mit diesem Gesetz festgeschrieben wird, ist das Ergebnis eines langen Einsatzes des DBwV für die betroffenen Soldatinnen und Soldaten sowie Beamtinnen und Beamten.“ Zudem ist es dem Einsatz des Deutschen BundeswehrVerbandes, starkem Gegenwind zum Trotz, zu verdanken, dass die Inflationsausgleichsprämie auch den Versorgungsempfängern zugutekommt.
Über die Erweiterung der im Koalitionsvertrag enthaltenen Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage auf andere in der Bundeswehr zu zahlende Zulagen im militärischen wie im zivilen Bereich freut sich auch der Vorsitzende des Fachbereichs Zivile Beschäftigte im Bundesvorstand, Klaus-Hermann Scharf: „Endlich ist der Einstieg einer langjährigen Verbandsforderung gelungen. Besonders freut es mich, dass auch ein Teil des Beamtenbereichs in den Genuss der Ruhegehaltfähigkeit der Zulagen kommt, hier insbesondere unsere Kolleginnen und Kollegen der Bundeswehrfeuerwehr.“
Für unsere Mitglieder haben wir in der DBwV-Community ein aktualisiertes FAQ bereitgestellt, in dem die wichtigsten Punkte für Sie als Besoldungs- und Versorgungsempfänger zusammengefasst sind.