Der Sozialdienst wird immer häufiger von Bundeswehrangehörigen in Anspruch genommen. Foto: DBwV/Hepner

Der Sozialdienst wird immer häufiger von Bundeswehrangehörigen in Anspruch genommen. Foto: DBwV/Hepner

05.08.2019
aks

Wie der Sozialdienst umgebaut werden soll

Der wachsenden Bedeutung des Sozialdienstes muss Rechnung getragen werden, auch in der Dienstposteneinstufung. Darüber herrscht Einigkeit zwischen dem Fachbereichsvorsitzenden Zivile Beschäftigte, Klaus Scharf, der Beisitzerin Zivile Beschäftigte im Landesverband Ost, Regierungsamtfrau Beate Osan, und Ministerialrat Eric Schnell, Referatsleiter BMVg P III 1. Schnell ist unter anderem zuständig für soziale Grundsatzfragen, den Sozialdienst der Bundeswehr, Fürsorgeangelegenheiten, Wohnungsfürsorge und Beihilfe. Er war wie Osan Anfang Juni 2019 einer Einladung Scharfs zum Gespräch in Berlin gefolgt.

Das BMVg beabsichtigt, angesichts der wachsenden Aufgaben des Sozialdienstes die Dienstposten sowohl in der Sozialberatung als auch in der Sozialarbeit anzuheben. Darüber hinaus ist geplant, zukünftig das Betriebliche Eingliederungsmanagement für Zivilpersonal der Bundeswehr in der Verantwortung des Sozialdienstes durchzuführen. Dazu läuft derzeit noch das Beteiligungsverfahren beim Hauptpersonalrat beim BMVg.
 
Beide Vertreter des DBwV begrüßten zunächst die beabsichtigten Dienstpostenanhebungen, denn die Bedeutung des Sozialdienstes der Bundeswehr hat zugenommen. Anders als zu Zeiten der reinen Landes- und Bündnisverteidigung benötigen die Angehörigen einer Einsatzarmee heute eine andere Qualität und Quantität der sozialen Beratung und Betreuung. In einer 2017/18 durchgeführten Organisationsuntersuchung wurde zudem festgestellt, dass das Arbeitsvolumen gewachsen ist und damit auch mehr Personal im Sozialdienst erforderlich ist. Das sollte natürlich berücksichtigt werden, um die Betreuung der Bundeswehrangehörigen sicherzustellen und die Mitarbeiter des Sozialdienstes vor Überlastung zu schützen. Die Organisationsuntersuchungen dazu laufen noch.

Unter Berücksichtigung aller Vor- und Nachteile war sowohl aus fachlicher Sicht als auch aus dem Blickwinkel der Organisation und Personalführung eine Anhebung auf A 12 anstelle einer Bündelung nach A 11/12 zu bevorzugen. Alle Gesprächsteilnehmer waren sich einig, dass der Dienstgeber mit den gut begründeten Dienstpostenanhebungen auch seine besondere Wertschätzung gegenüber den Sozialberatern und -arbeitern zum Ausdruck gebracht wird. Die beiden DBwV-Vertreter wiesen darauf hin, dass im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen auf eine fachliche Besetzung der Dienstposten Wert gelegt werden solle, um erhebliche Beeinträchtigungen des Sozialdienstes über eine längere Zeit zu vermeiden. Ministerialrat Schnell verwies hier auf eine laufende Prüfung im BMVg.

Da ein Teil der Sozialarbeiter sich in einem Arbeitsverhältnis befindet und aus Altersgründen nicht mehr die Möglichkeit einer Verbeamtung hat, sprach Scharf auch die Notwendigkeit einer Überprüfung und Anpassung ihrer Tätigkeitsdarstellungen an. Die gestiegenen Anforderungen ließen seiner Meinung nach gemäß der Entgeltordnung eine höhere Eingruppierung zu.
 
Die Runde sprach zudem noch über die Überführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) in den Sozialdienst, den die DBwV-Vertreter ebenfalls befürworten. Hier ist das Ziel, das Verfahren aus dem Bereich der Personalbearbeitung herauszulösen, um datenschutzrechtlichen Anforderungen zu genügen und die Akzeptanz des Verfahrens möglichst zu erhöhen. Hier möchte Schnell die gefühlten Barrieren bei den erkrankten Mitarbeitern abbauen und eine optimale Eingliederung ermöglichen. Ein Pilotverfahren dazu läuft derzeit noch, bei dem auch der zusätzliche Personalbedarf für diesen Bereich ermittelt wird.

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