Tarifverhandlungen: Same Procedure As Every Two Years
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
alle zwei Jahre findet das gleiche Ritual bei den Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst statt. Die Gewerkschaften geben ihre Forderungen bekannt, die Arbeitgeber von Bund und Kommunen weisen sie als überzogen zurück, ohne ein eigenes Angebot abzugeben. In der ersten Tarifverhandlungsrunde wiederholt sich das Spiel, auch in der zweiten Runde schaut es nicht viel besser aus, wobei die Arbeitnehmerseite dann Stärke durch Warnstreiks demonstriert.
Mit einem Angebot der Arbeitgeber kommt erst in die dritte Verhandlungsrunde Bewegung und übernächtigte Verhandlungsführer geben dann – meistens nach einem Verhandlungsmarathon – ein Tarifergebnis bekannt. Das Muster ist fast immer gleich, selten sind Verhandlungen so zäh, dass Gewerkschaften zu einem richtig großen Arbeitskampf aufrufen müssen. Ist das Tarifverhandlungsergebnis in trockenen Tüchern, geht es an die Übertragung auf die Besoldungs- und Versorgungsempfänger.
Zum Ritual gehören inzwischen auch die Forderungen des DBwV zur Tarif- und Besoldungsrunde, wie letztens durch Beschluss der Delegierten der 20. Hauptversammlung im November 2017. Ebenso zum Ritual gehören die Antworten einiger konkurrierender Verbände, die zwischen Verwunderung – wie beim VAB-Bundesvorsitzenden Herbert Schug – und Empörung liegen, dass sich der nicht tariffähige DBwV erdreistet, Forderungen aufzustellen.
Trotz der fehlenden Tariffähigkeit (zugegeben, wir hätten sie gerne und arbeiten daran), aber mit dem Wissen zu den Abläufen von Tarif- und Besoldungsrunden und dem Selbstbewusstsein, die meisten Besoldungsempfänger auf Bundesebene zu vertreten, erlaubt sich der DBwV, ebenfalls Forderungen aufzustellen. Zumal bei der Übertragung des Tarifergebnisses für die Besoldungs- und Versorgungsempfänger der DBwV eine führende Rolle gegenüber dem Bundesinnenministerium (BMI) und im parlamentarischen Raum spielt. Daher sprechen wir frühzeitig mit denen, die tatsächlich am Tarifverhandlungstisch sitzen, mit ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion sowie mit dem BMI.
Mit dem Respekt, dass die verhandelnden Gewerkschaften ihre eigenen Forderungen einbringen, weiß der DBwV genau, wie man sich vor und während der Verhandlungen zu verhalten hat. Dazu gehört Einigkeit auf der Arbeitnehmerseite (Besoldungsempfänger zählen dazu) und keine Kämpfe unter konkurrierenden Gewerkschaften und Verbänden. Erfahrene und gestandene Gewerkschafter kennen den passenden Begriff und halten sich an das Gebot: Solidarität.
In diesem Sinne wünschen wir den teilnehmenden Gewerkschaften viel Erfolg für die Tarifverhandlungen und der Arbeitgeberseite die notwendige Verantwortung für ein schnelles Ergebnis, das für die Beschäftigten sowie den öffentlichen Dienst insgesamt attraktiv sein möge.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr
Klaus-Hermann Scharf
Vorsitzender Fachbereich Zivile Beschäftigte