Öffentlicher Dienst noch nicht attraktiv genug
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage waren 2017 34.700 Stellen im Bundesdienst unbesetzt. Diese Zahl dürfte alle drei Statusgruppen betreffen, ein großer Anteil – wenn nicht sogar überwiegend – auf die Bundeswehr entfallen. Zudem ist die Anzahl der freien Stellen in den vergangenen Jahren stetig gewachsen.
Das am 17. April 2018 für den Bund und die Kommunen ausgehandelte Tarifergebnis trägt zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes insbesondere bei der Gewinnung von Fachkräften bei. Aber reicht das aus? Vor Beginn der Tarifverhandlungen hatten die öffentlichen Arbeitgeber – welche Überraschung – die Gewerkschaftsforderungen als überhöht bezeichnet und dabei die unzureichende Berücksichtigung der Besonderheiten im öffentlichen Dienst wie etwa Arbeitsplatzsicherheit, flexible Arbeitsplatzgestaltung, betriebliche Altersvorsorge und Stabilität des Bezahlungsniveaus kritisiert.
Keine Frage, das sind nicht zu unterschätzende Attraktivitätsmerkmale, die im Übrigen von Gewerkschaften und Verbänden wie dem DBwV für die unterschiedlichen Statusgruppen in der Vergangenheit erstritten worden sind. Aber vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des damit verbundenen schärfer werdenden Wettbewerbs um Fachkräfte mit der freien Wirtschaft ist der öffentliche Dienst ganz offensichtlich noch nicht attraktiv genug. Das gilt sowohl für die Vergütung als auch die anderen Arbeitsbedingungen wie etwa die Arbeitszeit für die Beamtinnen und Beamten.
Die sich weiter verschärfende Besetzungsnot für freie Stellen vor Augen, ist die Argumentation des Dienstherrn und öffentlichen Arbeitgebers mit der angeblich ausreichenden Attraktivität geradezu grob fahrlässig. Für die Bundeswehr hat immerhin das BMVg bereits vor vier Jahren die Zeichen erkannt und mit Hilfe der Attraktivitätsagenda und der Vorlage des Bundeswehrattraktivitätssteigerungsgesetzes viele Forderungen des DBwV umgesetzt. Bei den gesetzlichen Maßnahmen für das Zivilpersonal ist der Handlungsspielraum des BMVg jedoch sehr begrenzt. Hier ist das BMI gefordert.
Die Agenda BW2025 ist eine weitere Antwort des DBwV auf den weiterhin bestehenden Bedarf der Attraktivitätssteigerung in der Bundeswehr – aber auch darüber hinaus. Gesetzliche und tarifliche Maßnahmen für das Zivilpersonal werden zwangsläufig auch den Kolleginnen und Kollegen in den anderen Bundesressorts zugutekommen. Viele zusätzliche Ideen hat der DBwV noch im Köcher, um die Bundeswehr gegenüber anderen Arbeitgebern attraktiver auch für eine zivile Beschäftigung zu machen. Sie sind bitter notwendig, wenn nicht mit den älteren Beschäftigten auch das Knowhow nach Hause und somit verloren gehen soll.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr
Klaus-Hermann Scharf
Vorsitzender Fachbereich Zivile Beschäftigte