Berlin. In der öffentlichen Anhörung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags wurde die Petition zur Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes auf 39 Stunden pro Woche abgelehnt. Der DBwV hatte im Sommer dieses Jahres seine Mitglieder zur Unterstützung der Petition aufgerufen, sodass innerhalb von zwei Wochen eine Anzahl an rund 58.000 Mitzeichnenden erreicht werden konnte. Der Vorsitzende des Fachbereichs Zivile Beschäftigte, Klaus-Hermann Scharf, nahm als Zuhörer an der Anhörung teil.  Die Petentin Claudia Maurus führte aus, dass man in den Jahren 2004 und 2006, als die wöchentliche Arbeitszeit der Beamten des Bundes schrittweise auf 41 Stunden pro Woche als Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushaltes erhöht wurde, eine Rücknahme der Arbeitszeiterhöhung zu einem späteren Zeitpunkt zugesagt habe.   In Hinsicht auf Glaubwürdigkeit und Vertrauen sei es überfällig, die Arbeitszeitverordnung der Beamten des Bundes kurzfristig zu ändern. Zum einen gehe es um ein Angleichen an die wöchentliche Arbeitszeit der Tarifbeschäftigten des Bundes und der Beamtinnen und Beamten mehrerer Bundesländer, zum anderen spielen der Gesundheitsschutz sowie die Produktivität und Motivation der Beamten des Bundes eine Rolle.  Obwohl die Abgeordneten kritische Fragen an die Bundesregierung – hier vertreten durch Stephan Mayer, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), – stellten, wurde eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit der Beamten des Bundes auf 39 Stunden pro Woche deutlich und wiederholt abgelehnt.   Mayer begründete, dass die Konsolidierung des Bundeshaushaltes nach wie vor anstehe und der Koalitionsvertrag eine Reduzierung der Arbeitszeit für Bundesbeamte nicht vorsehe. Darüber hinaus sei der öffentliche Dienst hoch attraktiv und könne sowohl mit der freien Wirtschaft als auch mit den Bundesländern in Konkurrenz treten. Das BMI arbeite Arbeitszeitkontenmodelle aus, die sicherstellen sollen, dass Überstunden frühzeitig von allen Beschäftigten ausgeglichen werden können. Mit der Einführung könne gegebenenfalls im kommenden Jahr gerechnet werden.

Der Petitionsausschuss hat eine Petition zur Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit der Bundesbeamten auf 39 Stunden abgelehnt. Foto: rawpixel

06.11.2018
aks

Keine kürzere Wochenarbeitszeit für Bundesbeamte

Berlin. In der öffentlichen Anhörung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags wurde die Petition zur Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes auf 39 Stunden pro Woche abgelehnt. Der DBwV hatte im Sommer dieses Jahres seine Mitglieder zur Unterstützung der Petition aufgerufen, sodass innerhalb von zwei Wochen eine Anzahl an rund 58.000 Mitzeichnenden erreicht werden konnte. Der Vorsitzende des Fachbereichs Zivile Beschäftigte, Klaus-Hermann Scharf, nahm als Zuhörer an der Anhörung teil.

Die Petentin Claudia Maurus führte aus, dass man in den Jahren 2004 und 2006, als die wöchentliche Arbeitszeit der Beamten des Bundes schrittweise auf 41 Stunden pro Woche als Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushaltes erhöht wurde, eine Rücknahme der Arbeitszeiterhöhung zu einem späteren Zeitpunkt zugesagt habe.
 
In Hinsicht auf Glaubwürdigkeit und Vertrauen sei es überfällig, die Arbeitszeitverordnung der Beamten des Bundes kurzfristig zu ändern. Zum einen gehe es um ein Angleichen an die wöchentliche Arbeitszeit der Tarifbeschäftigten des Bundes und der Beamtinnen und Beamten mehrerer Bundesländer, zum anderen spielen der Gesundheitsschutz sowie die Produktivität und Motivation der Beamten des Bundes eine Rolle.

Obwohl die Abgeordneten kritische Fragen an die Bundesregierung – hier vertreten durch Stephan Mayer, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), – stellten, wurde eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit der Beamten des Bundes auf 39 Stunden pro Woche deutlich und wiederholt abgelehnt.

Mayer begründete, dass die Konsolidierung des Bundeshaushaltes nach wie vor anstehe und der Koalitionsvertrag eine Reduzierung der Arbeitszeit für Bundesbeamte nicht vorsehe. Darüber hinaus sei der öffentliche Dienst hoch attraktiv und könne sowohl mit der freien Wirtschaft als auch mit den Bundesländern in Konkurrenz treten. Das BMI arbeite Arbeitszeitkontenmodelle aus, die sicherstellen sollen, dass Überstunden frühzeitig von allen Beschäftigten ausgeglichen werden können. Mit der Einführung könne gegebenenfalls im kommenden Jahr gerechnet werden.

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