Befriedigendes Ergebnis auf den zweiten Blick
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
mit den Forderungen der Gewerkschaften im Hinterkopf – sechs Prozent bei 200 Euro Mindestbetrag (DBwV: 6,5 Prozent/mindestens 100 Euro) - wirkt das im April erzielte Tarifergebnis für den Bund auf den ersten Blick enttäuschend. Das komplexe Ergebnis ist aber bei genauem Hinschauen unter dem Strich durchaus zufriedenstellend.
Jedoch sind die von den Tarifpartnern propagierten 7,5 Prozent Gesamtvolumen im Schnitt und die zehn Prozent bei den Einstiegsstufen irreführend, da sie bezogen auf den Ausgangsmonat Februar 2018 erst mit den Entgelten ab März 2020 erreicht werden. Summiert man die einzelnen Stufen der Lohnzuwächse unter Berücksichtigung der jeweiligen Laufzeiten für die Gesamtlaufzeit von 30 Monaten, dann erhält man realistische Zahlen: mindestens 4,73 Prozent, maximal 8,02 Prozent (EG 9b Stufe 3), im Schnitt 5,22 Prozent.
Gegenüber dem Tarifabschluss 2016 mit einem Gesamtzuwachs von 3,7 Prozent für 24 Monate liegen die Zuwächse diesmal tatsächlich deutlich höher. Allerdings ist die Laufzeit diesmal auch länger, ein wesentlicher Kritikpunkt am Ergebnis. Ein erster Schritt in die richtige Richtung ist die gereifte Erkenntnis der öffentlichen Arbeitgeber, hinsichtlich Personalgewinnung von Fachkräften etwas zu tun.
Einen Mindestbetrag, der den unteren und teilweise mittleren Entgeltgruppen zugutekommen sollte, hat man nicht vereinbart. Klar war, dass eine Forderung von 200 Euro niemals das Ergebnis sein würde. Zumindest die beiden untersten Entgeltgruppen wurden überproportional erhöht. Der Erhöhungsbetrag einschließlich Einmalzahlung, gerechnet auf die Gesamtlaufzeit, beträgt in allen Entgeltgruppen und Stufen durchschnittlich monatlich weit über 100 Euro.
Die Einmalzahlung für die unteren Einkommensgruppen hat allerdings ein Geschmäckle nach Almosen oder Trostpflaster. Die umgerechnet 8,33 Euro monatlich hätte man besser in die Tabellenwerte der betreffenden Entgeltgruppen einrechnen sollen.
Neben der grundsätzlichen Übernahme des Tarifergebnisses für den Besoldungsbereich sind die Ergebnisse für die Auszubildenden begrüßenswert. Die Verlängerung ihrer Übernahme bis zum 31. Oktober 2020 kommt zumindest teilweise der Forderung des DBwV entgegen. Durch die noch zu verhandelnde Anpassung der Regelungen für die medizinischen Beschäftigten in Bundeswehrkrankenhäusern an die der Kommunen könnte doch noch unsere Forderung nach Einrichtung der Erfahrungsstufe 6 für alle Entgeltgruppen für Pflegekräfte erfüllt werden.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr
Klaus-Hermann Scharf
Vorsitzender Fachbereich Zivile Beschäftigte