Leistungen für Mitglieder
Rechtsberatung
Bundeswehrangehörige brauchen häufig Rat in Rechtsfragen. Diese können sie sowohl bei unseren Vertragsanwälten als auch bei den Spezialisten in der Abteilung Recht in unserer Bundesgeschäftsstelle abrufen. Beratungs- und Rechtsschutzanliegen ergeben sich oft in den Bereichen:
- Begründung, Veränderung und Beendigung von Dienstverhältnissen
- Beurteilungen
- Fragen des Laufbahnrechts
- Rechte und Pflichten aus dem Dienstverhältnis und die Folgen von Pflichtverstößen
- Fragen des Disziplinar- und Wehrstrafrechts
- Urlaubsrecht (Erholungs, Sonder- und Bildungsurlaub, Erziehungsurlaub)
- Familienzuschlag
- Sonderzuwendungen
- Urlaubsgeld
- Kindergeld
- Vermögenswirksame Leistungen
- Dienstzeitausgleich
- Zulagen in den verschiedensten Bereichen
Rechtsschutz
Für die Mitglieder, die im Zusammenhang mit dem Dienst als Soldat oder Beschäftigter der Bundeswehr einen Rechtsstreit führen müssen, bietet der DBwV umfassenden Rechtsschutz an. Die Einzelheiten sind in der Rechtsschutzordnung geregelt.
Der Rechtsschutz gilt für dienstliche Angelegenheiten. Hierzu zählen insbesondere
- Disziplinarverfahren,
- Strafverfahren, deren Ursprung einen dienstlichen Bezug aufweist,
- dienst- und laufbahnrechtliche Angelegenheiten,
- versorgungsrechtliche Angelegenheiten (insb. WDB-Anerkennungen),
- besoldungsrechtliche Angelegenheiten,
- Beihilfeangelegenheiten,
- beteiligungsrechtliche Verfahren aller Art.
Wird Rechtsschutz gewährt, umfasst die Kostenübernahme alle außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten, soweit diese durch die jeweils einschlägige Gebührentabelle gedeckt sind, unter Einschluss der Kosten der Gegenseite im Unterliegensfalle, sowie die Kosten von gerichtlich angeordneten Gutachten.
Eine Kostenübernahme für Anhörungsverfahren oder vergleichbare Verfahren ist nur in Ausnahmefällen und auf gesonderten Antrag hin möglich. Nicht erfasst sind eigene Kosten des Antragstellers. Honorarvereinbarungen des Mitglieds binden den DBwV nicht.
Besteht eine Rechtsschutz- oder Diensthaftpflichtversicherung, ist diese vorrangig in Anspruch zu nehmen. Der DBwV kann in diesem Fall jedoch einen eventuell bestehenden Selbstbehalt übernehmen. Über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Rechtsschutz- oder Diensthaftpflichtversicherung ist bei Antragsstellung Auskunft zu erteilen.
Die vorstehenden Regelungen gelten sinngemäß für Zivilbeschäftigte der Bundeswehr (Beamte und Arbeitnehmer).
Über die Gewährung von Rechtsschutz entscheidet der Rechtsausschuss des Deutschen BundeswehrVerbandes, Stresemannstraße 57, 10963 Berlin
Zusätzlich bieten die Vertragsanwälte des Deutschen BundeswehrVerbandes eine kostenlose Erstberatung in allen im Zusammenhang mit dem Dienst stehenden Angelegenheiten. Wichtig: die Erstberatung ist nur bei Vertragsanwälten des DBwV kostenlos! Beratungen anderer Rechtsanwälte müssen vom Mitglied selbst getragen werden.
Mitglieder des DBwV können unter Angabe ihrer Mitgliedsnummer über unser Kontaktformular auch online Rechtsanfragen stellen.
Kontakt:
Tel.-Nr.: 030-259260-2222
E-Mail: recht@dbwv.de
Ein Jahr Anwartschaft für SaZ
Über den Gruppenvertrag der Förderungsgesellschaft (FöG) des DBwV mbH mit der Continentale Krankenversicherung a.G. besteht unter bestimmten Voraussetzungen für neue Mitglieder des DBwV die Möglichkeit eine – für ein Jahr kostenlose – kleine Anwartschaftsversicherung zu erhalten. Die FöG des DBwV übernimmt für Sie den Beitrag. Zwingende Voraussetzung: Eine private Pflegepflichtversicherung.
Die Gruppenvertragszugehörigkeit endet automatisch 1 Jahr nach dem Beginn der Mitgliedschaft im DBwV. Nach Ablauf des Jahres können Sie im sofortigen Anschluss ohne weitere Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten in die kleine Anwartschaft der Continentale Krankenversicherung a.G. wechseln. Dieser Tarif wurde ebenfalls exklusiv für DBwV-Mitglieder entwickelt.Der DBwV empfiehlt dringend allen Soldaten sich frühestmöglich über eine angemessene Absicherung in der Krankenversicherung zu informieren.
Diensthaftpflichtversicherung
Um sich vor den finanziellen Folgen einer Schadenersatzforderung durch den Dienstherrn zu schützen, hat der Deutsche BundeswehrVerband für alle aktiven Soldaten und Zivilbeschäftigte der Bundeswehr eine obligatorische Diensthaftpflichtversicherung über den Partner DBV Deutsche Beamtenversicherung Zweigniederlassung der AXA Versicherung AG in die Mitgliedschaft eingeschlossen.
Sie ist eine Ergänzung zur Privathaftpflichtversicherung, da diese nicht für Schäden aufkommt, die sich aus einer beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit ergeben. Ein wichtiger Bestandteil ist neben dem Schadenausgleich der „passive“ Rechtsschutz, der bei unbegründeten oder überzogenen Forderungen die Kosten übernimmt, die zur Durchsetzung der Schadenablehnung erforderlich sind. Neben dem Freispruch von der Zahlungsverpflichtung hat dies auch Auswirkung auf eventuelle disziplinarrechtliche Folgen, wie etwa Geldbußen oder sogar Beförderungssperren.
Hintergrund: Wer einem anderen einen Schaden zufügt, muss ihn ersetzen. Das entspricht unserem Rechtsempfinden und ist ein im Gesetz verankerter Grundsatz. Auch Soldatinnen und Soldaten bilden hierbei keine Ausnahme. Für Schäden, die im Dienst verursacht werden, ist die Haftung nach § 24 Soldatengesetz geregelt. Der Soldat haftet dem Bund gegenüber für Schäden, die er dem Bund direkt oder indirekt aufgrund einer Dienstpflichtverletzung zugefügt hat.
Die derzeit gültigen Richtlinien für die Einziehung von Schadenersatzforderungen der Bundeswehr – Einziehungsrichtlinien – definieren die Schwere der Schuld und damit die Höhe der Ersatzforderungen über die Schwere der Pflichtverletzung.
Bei vorsätzlicher Schädigung des Dienstherrn haftet der Soldat in unbegrenzter Höhe. Hat er die Dienstpflichtverletzung zwar wissentlich in Kauf genommen, wollte aber den Dienstherrn nicht schädigen, beträgt die Regressnahme sechs Brutto-Monatsgehälter. Bei grob fahrlässigem Verhalten beträgt sie immer noch drei Monatsgehälter. Nur bei einer einfachen Fahrlässigkeit haftet der Soldat nicht.
Kontakt:
Tel.: 030 259260-4530
Fax: 030 259260-84530
E-Mail: versicherungsteam@dbwv.de
Die DBwV-Pflege-Assistance für Ehemalige
In den Ausgaben des Magazins „Die Bundeswehr“ im April und Mai haben wir Sie bereits umfassend über die Einführung der DBwV Pflege Assistance informiert. Zum Start ab dem 1. Juli 2022 haben wir nochmals die wichtigsten Punkte für Sie aufgelistet.
Alle Fakten in Kürze:
- Analog zur obligatorischen Diensthaftpflichtversicherung für aktive Bundeswehrangehörige wird eine eigene obligatorische Zusatzleistung für Ehemalige geschaffen. Ab dem 01.07.2022 entrichten Aktive wie Ehemalige automatisch jeweils den gleichen Mitgliedsbeitrag.
- Nutznießer der DBwV Pflege Assistance sind die Zielgruppen „Außer Dienst“, „Reserve“, „Familienmitglieder“ und „Hinterbliebene“, also die Säule (ERH).
- „Pflege Assistance“ bedeutet nicht „Pflege-Versicherung“, sondern bezeichnet die kurzfristige Hilfe zur Überbrückung einer Notlage im häuslichen Umfeld nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Behandlung.
- Geleistet wird in allen Fällen, in denen eine Hilfsbedürftigkeit durch Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit durch Unfall oder einen ambulanten/stationären Eingriff aufgrund von Herzinfarkt, Schlaganfall und Bypass Operation eintritt. Die Leistungen können bis zu sechs Monate nach Eintritt des Leistungsfalls in Anspruch genommen werden.
- Die Höchstsummen je Versicherungsfall betragen bei Unfall 5.000 Euro, bei Herzinfarkt, Schlaganfall oder Bypass-Operation jeweils 2.000 Euro.
Die Leistungen werden unmittelbar im häuslichen Umfeld an jedem Ort in Deutschland erbracht. Bei dauerhaftem Wohnsitz im Ausland wird nach Einreichung eines ärztlichen Attests in deutscher oder englischer Sprache gegen Vorlage von Rechnungen geleistet.
- Der Leistungskatalog der DBwV Pflege Assistance enthält (auszugsweise) : Wohnungsreinigung, Grundpflege, Installation eines Hausnotrufs, Menüservice, Fahrdienst, Begleitung, Einkaufsservice, Wäscheservice, Tag- und Nachtwache, Haustierversorgung, Gartenpflege, Schneeräumdienst und Notreparaturen bis 250 Euro.
Kontakt & Ansprechpartner
+49 (0) 221 80247 1323 (für Anrufer aus Deutschland und dem europäischen Ausland)
bundeswehr@axa-assistance.de (per E-Mail)Die Attestierung einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit durch den Hausarzt oder ein Krankenhaus sollte in einem angemessenen Zeitraum nach der Meldung des Versicherungsfalls erfolgen.
Bei allgemeinen Fragen (nicht im Schadenfall) können Sie sich gerne an unsere FÖG wenden. Sie erreichen die Kolleginnen und Kollegen per Telefon unter
Tel. (030) 259260- 4550 oder per
E-Mail : foeg@dbwv.de.
- Flyer DBwV-Pflege-Assistance (PDF)
Vorteilswelt der FöG
In der Vorteilswelt profitieren alle Mitglieder des Deutschen BundeswehrVerbandes von zahlreichen Angeboten mit attraktiven Vergünstigungen in den Bereichen Vorsorge, Finanzen, Auto, Reisen, Technik, Mode, Freizeit, Medien, Kultur, Wohnen und Energie.
- Einfach online Mitglied werden
- Mitgliedsantrag (PDF)
- Argumente für die Mitgliedschaft
- Broschüre "Dein BerufsVerband"