Stabhauptmann Martin Vogelsang (l.) im Monatsgespräch mit Staatssekretär Gerd Hoofe. Foto: DBwV/Hahn

Stabhauptmann Martin Vogelsang (l.) im Monatsgespräch mit Staatssekretär Gerd Hoofe. Foto: DBwV/Hahn

14.01.2020
kuh

Personalrat – quo vadis?

Personalräte handeln vertrauensvoll, beraten und suchen nach Lösungen für die Menschen in der Bundeswehr. Dabei setzen sie sich konstruktiv zum Wohle der Bundeswehrbeschäftigten und zur Erfüllung des Auftrags der Dienststelle ein. Was aber, wenn Erlasse oder Weisungen vorgelegt oder gar Tatsachen geschaffen werden, die Konfliktpotenzial beinhalten? Dann gilt es, den Konflikt anzunehmen, nach Lösungen zu suchen und, wenn nötig, eine Umsetzung zu verhindern.  

„Man kennt das aus der jahrelangen Praxis: Schnell mal einen falschen Verteiler gewählt, die Personalvertretungen vergessen, und schon ist eine Information nach außen gedrungen“, antwortet Stabshauptmann Martin Vogelsang auf die Frage, was der Hauptpersonalrat beim Verteidigungsministerium in den vergangenen Jahren verhindern konnte. Konkret meint er dabei das Compliance-Management-System (CMS), das in der Bundeswehr eingeführt werden sollte. „Ein Vorgang, den die Welt nicht braucht, war plötzlich Fakt“, so Vogelsang.

Die Bundeswehr ist kein Wirtschaftsunternehmen

Die Medien titelten: „Maulkorbpflicht und Spitzel-Befehl in der Stauffenbergstraße.“ Auf Wunsch der damaligen Verteidigungsministerin sollte eine solide Rechts- und Verhaltenssicherheit für alle Beschäftigten – Vorgesetzte und Mitarbeiter – im Zusammenwirken von Bundeswehr, Politik, Wirtschaft und Gesellschaft geschaffen werden. Mit dem CMS wollte man wirtschaftliche und politische Interessenskonflikte vermeiden. Beschäftigt man sich mit dem Sinn und Zweck eines CMS, so steht am Ende des Prozesses ein Verhaltenskodex. Wie gesagt, am Ende!

Ein unabgestimmtes „Krawallpapier“ wurde veröffentlicht, aus dem dann Schlagzeilen wie „Beamten droht ein Maulkorb“ oder „Soldaten unter Generalverdacht“ entstanden. Ziel des Papiers war es, die unkontrollierte Weitergabe von Informationen aus dem Ministerium zu verhindern. Anschließend sollten auch andere Dienststellen in das CMS einbezogen werden – obwohl es doch für Beamte und Soldaten schon ausreichend Gesetze, Vorschriften und Erlasse gibt, in denen das loyale Verhalten gegenüber dem Dienstherrn und dem deutschen Volk geregelt ist. Mit dem nicht abgestimmten und voreilig verteilten Entwurf der Handreichung kam dann bei allen Bundeswehrbeschäftigten schnell der Eindruck auf, dass ihnen misstraut wird.

„Wir waren zum Wohle der Beschäftigten gezwungen, diese Handreichung zu verhindern und aufzuklären“, sagt Vogelsang. „Hier war unsere neue Form der Informationsarbeit sehr hilfreich. Durch die HPR-Info konnten wir den Beschäftigten verdeutlichen, dass wir das Papier ablehnen, und den Verantwortlichen zeigen, dass wir der Sache nicht einfach zustimmen würden.“ Dabei wäre, mit Gesprächen im Vorfeld, in enger Abstimmung und in einem gemeinsamen Ansatz, die Schaffung eines Arbeitsergebnisses mit großer Akzeptanz sicherlich möglich gewesen.

Am besten dafür geeignet ist das Monatsgespräch. Hier können im Rahmen vertrauensvoller Zusammenarbeit die Probleme und eine konstruktive Fehlerkultur angesprochen werden. Unter Anwendung der Instrumente der „Inneren Führung“ ist es möglich, gemeinsam sensible Lösungen zu erarbeiten. „Sicherlich ist eine vertrauensvolle und wertorientierte Unternehmenskultur wichtig“, so der damalige Vorsitzende des Hauptpersonalrats Vogelsang, „die Bundeswehr ist aber kein Wirtschaftsunternehmen, denn die Menschen in der Bundeswehr sind im Ernstfall bereit, ihr Leben einzusetzen – das ist werteorientiert genug.“

Das Beteiligungsverfahren in dieser Sache ist übrigens bis auf Weiteres „ruhend“ gestellt worden und doch ein gutes Beispiel dafür, dass auch einmal klare Kante für die Menschen in der Bundeswehr gezeigt werden muss.  

Mit der Zeit gehen

In Sachen „Arbeitszeitgestaltung“ waren Bernd Kaufmann und Oberstabsbootsmann Holger Weihe für den Hauptpersonalrat unterwegs. Hier galt es, eine veraltete Rahmendienstvereinbarung zur Arbeitszeitgestaltung und -erfassung im Geschäftsbereich des Verteidigungsministeriums zu überarbeiten. „Es wurde Zeit, diese Vereinbarung an die Lebenswirklichkeit in den Dienststellen anzupassen“, so Bernd Kaufmann.

Mit guten Ideen und nach intensiven Verhandlungen mit dem Verteidigungsministerium ist es gelungen, eine moderne Rahmendienstvereinbarung im Herbst 2017 vorzulegen. Diese ermöglicht in den personalratsfähigen Dienststellen des Geschäftsbereichs ein hohes Maß an Flexibilität für die Beamten, Arbeitnehmer und Soldaten. Ein Teilhabebefehl für die Soldaten ist nun nicht mehr notwendig. Wie in der Rahmendienstvereinbarung festgehalten, sollen, wo immer möglich, flexible Arbeitszeitmodelle genutzt werden, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf/Dienst sowie die Balance zwischen Berufsleben und persönlicher Lebensführung zu begünstigen.

„Jetzt waren die Dienststellenleiter und Personalräte gefordert, ihre Dienstvereinbarungen zu überprüfen und an die besonderen Gegebenheiten vor Ort anzupassen“, sagt Holger Weihe. „Dabei liegt die Herausforderung in der Balance zwischen den dienstlichen Erfordernissen und der individuellen Flexibilität.“ Die beiden Mitglieder im DBwV unterstützten die betroffenen Personalräte gerne, beantworteten Fragen oder waren bei praxisorientierten Lösungen behilflich. Darüber hinaus informierten sie in der HPR-Info regelmäßig über den neusten Stand oder beantworteten aufkommende Fragen. Ein wichtiger Punkt im Rahmen der Verhandlungen war für Kaufmann die neue Regelung für Sonderurlaub sowie Dienst- beziehungsweise Arbeitsbefreiung für Teile des Arbeitstags, der dann auf die Arbeitszeit anzurechnen ist. Diese Regelung gilt insbesondere auch für unaufschiebbare Arztbesuche. Bei ganz- oder mehrtägigen Dienstreisen gilt die regelmäßige Arbeitszeit des jeweiligen Tages als geleistet.

Reisezeiten sind keine Arbeitszeiten

Die Vorgesetzen und die Mitarbeiter sind gemeinschaftlich für den Gesundheits- und Arbeitsschutz verantwortlich. Der sorgfältige Umgang mit der Arbeitszeit und der Arbeitsbelastung ist damit stärker ins Bewusstsein der Mitarbeiter und Vorgesetzten gerückt. Die Anordnung von Mehrarbeit ist eine Möglichkeit, die der Regelungskompetenz der Vorgesetzten und der Mitbestimmung durch den Personalrat unterliegt. Durch die neue Vereinbarung ist es für die Menschen in der Bundeswehr heute möglich, ihre Dienstzeit attraktiv und flexibel zu gestalten. Die Arbeit ist für die beiden Verbandsmitglieder ist aber noch lange nicht vorbei: Gemeinsam mit dem DBwV werden sie versuchen, dass auch die Dienstzeiten bei der Wahrnehmung von Dienstgeschäften im Rahmen einer Dienstreise als Arbeitszeit anerkannt werden. „Wir bleiben hier am Ball“, verspricht Weihe.

Darüber hinaus ist es ist es wichtig, dass bei der Einführung eines flächendeckenden Zeiterfassungssystems eine Verbesserung und Arbeitsentlastung für die Bearbeiter und die buchenden Mitarbeiter erzielt wird. Die umfassenden Buchungsmöglichkeiten dürfen nicht dazu führen, dass der administrative Aufwand steigt und die ohnehin schon knappe Arbeitszeit der Bundeswehrbeschäftigten vermehrt dafür in Anspruch genommen wird. „Wir werden, wie in der Vergangenheit, über die Entwicklungen in der HPR-Info regelmäßig informieren“, sagt Kaufmann abschließend.

Für ALLE

Dies sind nur zwei Beispiele aus der Personalratsarbeit. Knapp ein Drittel der Mandatsträger im Hauptpersonalrat ist Mitglied im DBwV und setzt sich in diesem Gremium für die Bundeswehrbeschäftigten ein. Der Verband unterstützt diese ehrenamtliche Arbeit mit sachverständigen Mitarbeitern dort, wo die Verbandsmitglieder Hilfe benötigen. Darauf dürfen sich die Personalratsmitglieder in allen Personalräten in der Bundeswehr verlassen, um so ihrer Aufgabe für ALLE Menschen in der Bundeswehr gerecht zu werden.

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