Vorsitzender Fachbereich Beteiligungsrechte, Oberstabsfeldwebel a.D. Andreas Hubert (Foto: DBwV/Scheurer)

Vorsitzender Fachbereich Beteiligungsrechte, Oberstabsfeldwebel a.D. Andreas Hubert (Foto: DBwV/Scheurer)

27.10.2017
ah

Es wird kräftig weitergearbeitet

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

vielen Dank, dass Sie sich Zeit nehmen, um sich über die Themenfelder des Fachbereichs Beteiligungsrechte zu informieren. Vielen Dank auch dafür, dass Sie sich in den zurückliegenden Jahren mit Lob, Anregungen, aber auch Kritik zu unserer Arbeit geäußert haben. Wir können immer noch besser werden und dazu dient jeder konstruktive Dialog in der Sache.

In wenigen Tagen endet diese Amtszeit des Bundesvorstands im DBwV und damit auch meine 48 spannenden Monate mit den wohl bedeutendsten Veränderungen im Fachbereich Beteiligungsrechte. Neben der Verabschiedung eines neuen Soldatenbeteiligungsgesetzes zur Stärkung der Beteiligungsrechte (Beschluss der 19. HV) tragen der Aufbau des Sachgebiets Mitarbeitervertretung und des Referats 5 in Berlin sowie die Neuordnung der Zusammenarbeit mit den Personalvertretungen/Vertrauenspersonen im BMVg sichtbare Früchte.

Regelmäßige monatliche Publikationen auf den Magazin- und Internetseiten der Beteiligungsrechte für alle interessierten Mitglieder sowie die speziellen Informationsreihen aus dem Hauptpersonalrat, dem Gesamtvertrauenspersonenausschuss und in Teilen auch aus den Vertrauenspersonenausschüssen zeigen den ganzheitlichen Ansatz sowie vielerorts die klare Handschrift unserer Mitglieder in Verantwortung. Ich bedanke mich an dieser Stelle ausdrücklich bei all jenen, die mir hier kameradschaftlich – ob hauptamtlich in Bundes- und Landesgeschäftsstellen, ehrenamtlich als Mandatsträger des DBwV oder im Mandat der Mitarbeitervertretung – zur Seite gestanden haben.

Über eine mögliche weitere Amtszeit entscheiden in wenigen Tagen unsere Delegierten der 20. Hauptversammlung. Ich stehe jedenfalls uneingeschränkt zur Verfügung. Bis zur Hauptversammlung wird natürlich kräftig weitergearbeitet. Die Vorschrift zum Soldatenbeteiligungsgesetz befindet sich jetzt auf dem Weg in die Truppe. Ein langer Abstimmungsprozess ist zunächst beendet. Mit Erfahrung im Umgang werden wir nachsetzen, wenn Nutzer weiterhin Probleme haben. Ein neues Artikelgesetz (mit Verbesserungen für die Beteiligungsrechte) flackert bereits am Horizont. Und auch die Fachtagung Beteiligungsrechte im Oktober hat bereits Signale erzeugt. In diesem Sinne: „Bleiben Sie uns gewogen!“

Herzlichst

Ihr
Andreas Hubert

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