Gravierende Neuerungen im Bundesteilhabegesetz Foto: Fotolia

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23.02.2018
ah

Das neue Bundesteilhabegesetz wird umgesetzt

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

gut Ding will Weile haben – wenn es denn gut wird, was sich unter der Berliner Glocke in Sachen Regierungsbildung so verabreden ließ.

An der Spitze des Verteidigungsministeriums steht erneut Dr. Ursula von der Leyen und damit auch in der Verantwortung, für Nachhaltigkeit in der Weiterentwicklung von Personal und Material zu sorgen. Der eine oder andere Mitarbeiter, der den Fuß schon auf der Bremse hatte, kann ihn unauffällig lösen und sich an die umfangreichen Vereinbarungen zur Steigerung der Attraktivität der Bundeswehr erinnern. Für die höchsten Gremien der Mitarbeitervertretung geht es erneut darum, kontinuierlich den Finger in die Wunde zu legen und darüber zu wachen, dass der soziale Fortschritt nicht stolpert. Und selbstverständlich begleitet der Deutsche BundeswehrVerband seine Mitglieder in diesen Gremien operativ wie auch fachlich.

An dieser Stelle weise ich auf gravierende Neuerungen hin. Das neue Bundesteilhabegesetz wird umgesetzt: Neben erweiterten Rechten der Beteiligungsgremien in der  Umsetzung des Sozialgesetzbuches (SBG?IX) und der zentralen Dienstvorschrift A-1473/3 zur Beteiligung ist nunmehr auch möglich, dass sich Soldaten in allen Dienststellen der Bundes­wehr an den Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung beteiligen können. Wer die Last der Einsätze trägt und zu Schaden kommt, muss auch das Recht haben, sich vor Ort für betroffene Kameraden und Kollegen einsetzen zu können.

Weitere Wahlen beherrschen das Jahr 2018. Die Jugend- und Auszubildendenvertretung wählt ihre Vertreter in die jeweiligen Gremien. Der Hauptwahlvorstand und die Bezirkswahlvorstände haben die Arbeit aufgenommen. Interessierte Auszubildende und Jugendliche im zivilen Status, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (nach dem 16. Mai 1992 geboren), können sich bewerben.

Letztlich stehen auch die Wahlen der Vertrauens­personenausschüsse bei den Truppenkommandos – falls noch nicht abgeschlossen – auf der Agenda. Da für diese Gremien nur Vertrauenspersonen (VP) wahlberechtigt und wählbar sind, sollten alle Wählerinnen und Wähler in der Truppe ihre VP ermuntern, die Briefwahlunterlagen zeitgerecht abzuschicken.

Gestalten geht auch 2018 nur durch Mitmachen.

In diesem Sinne, bleiben Sie uns gewogen ...

Herzlichst
Ihr
Andreas Hubert

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