Bei den drei Tagungen in Eitorf identifizierten die Teilnehmenden künftige Handlungsfelder im Beteiligungsrecht im Workshop-Format "World Café". Foto: DBwV

22.11.2021
sa/hn/am

Eitorf: Drei Tagungen der Beteiligungsrechtler im Landesverband West

Eitorf. Anfang November haben die Landesbeauftragten für Beteiligungsrechte unter der Leitung von Oberstabsfeldwebel Sascha Altenhofen in Eitorf aufeinanderfolgend Tagungen mit Personalratsmitgliedern, Vertrauenspersonen und militärischen Gleichstellungbeauftragten durchgeführt.

Bei allen Tagungen lag neben der Information der Fokus darauf, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu Wort kommen zu lassen. Wo drückt der Schuh, wo wird Änderungsbedarf gesehen, wo liegen die grundlegenden Herausforderungen. Darüber wurde in sehr offener und kameradschaftlicher Atmosphäre diskutiert und gewünschter Änderungsbedarf im Format eines sogenannten World-Café formuliert. Hierbei zahlte sich ganz besonders das breite Spektrum der Teilnehmer und Teilnehmerinnen – von der Einheit bis zum Kommando, vom Oberstabsgefreiten bis zum Hauptmann – aus.

Personalräte
„Wir wollen einen neuen Weg gehen, weg von der reinen Vortragsveranstaltung, hin zu einem konstruktiven Austausch mit dem Ziel, zukünftig verwertbarer Ergebnisse für unser aller Arbeit zu erzielen“, so eröffnete Oberstabsfeldwebel Sascha Altenhofen mit den beiden weiteren Beteiligungsrechtlern Stabsfeldwebel Holger Naumann und Stabshauptmann a.D. Andreas Möller die Tagung. Aus diesem Grund habe man auch das Format des World-Cafés gewählt, um möglichst viele Facetten des Themas Personalratswahlen beleuchten zu können. Ein Ansatz, der von den Teilnehmenden sofort angenommen wurde und die Grundlage für vielfältige Diskussionen und Vorschläge darstellte. Dabei erstreckte sich das Spektrum von der Wahlwerbung über die Briefwahl, die frühzeitige Information, die Unterstützungsleistung bis hin zur Kenntnis der Kandidaten für die Bezirkspersonalräte (BPR) und den Hauptpersonalrat (HPR). Eine frühzeitige Information über das Wahlprozedere vom Aktionsplan bis hin zur Wahlvorstandsschulung wird als zielführend erachtet. Herausforderungen entstehen dann, wenn die Dienststellendislozierung über Landesverbands- und damit Zuständigkeitsgrenzen hinaus geht. Hier bedürfe es eindeutiger Regelungen. Auch haben manche Projektbeauftragte zu viele Ansprechpartner, was teilweise nicht handhabbar sei. Eine zwar dezente, aber stete Werbung für die zu wählenden Listen wäre gut und würde die Kandidatinnen und Kandidaten, die zur Wahl anstehen, besser bekannter machen. Deutlich wurde auch, dass Kenntnisse über BPR und HPR bei den Wahlen zu den Örtlichen Personalräten (ÖPR) nicht die Relevanz besitzen, wie sie die Berichterstattung im Verbandsmagazin widerspiegelt. Nachdem die Änderungen im Rahmen der Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) dargestellt wurden und man sich über die Auswirkungen der Pandemie auf den Dienstbetrieb sowie über die Herausforderungen des neuen Beurteilungssystems ausgetauscht hatte, rundete zum Abschluss eine Information zum Netzwerk der Hilfe die Veranstaltung ab.

Vertrauenspersonen
„Die Vertrauensperson (VP), das natürliche Feindbild der Chefinnen und Chefs“ Diese Aussage sagt eigentlich alles und definiert den Handlungsbedarf des Verbandes. Trotz des hohen Engagements, gelingt es den VP vielerorts nicht, ihren Pflichten nach dem Soldatenbeteiligungsgesetz (SBG) nachzukommen. Dabei genügt ein Blick in das SBG und die darauf aufbauende Regelung A 1472/1. Vom demokratischen Prinzip in Staat und Gesellschaft, vom Leben demokratischer Grundprinzipien, für die wir ja alle einstehen, vom tragenden Grundsatz der Inneren Führung und vom wichtigen Baustein der Führungskultur der Bundeswehr, ist dort zu lesen. Alles auf gesetzlicher Grundlage und damit bindend für alle Soldatinnen und Soldaten. Eigentlich scheint alles klar. Hoch engagiert nahmen die Teilnehmer das Angebot auf, sich selbst zu Themen, wie Auswirkung und Herausforderungen in der Pandemie, dem neuen Beurteilungssystem, den Änderungen der Wehrdisziplinarordnung (WDO) und der Anpassung der ZDv A-1472/1 einzubringen. Dieses wird besonders in den Ergebnissen des World Cafés deutlich, von denen hier eine kleine Auswahl dargestellt wird. „Da nehmen wir Beteiligungsrechtler viel von unseren Vertrauenspersonen mit“, so Sascha Altenhofen. „Vieles, was wir in den Vorstand des Landesverbandes West transportieren werden und möglicherweise auch über die Grenzen des Landesverbandes hinaus."

Militärische Gleichstellungsbeauftragte
„Die Dinosaurier züchten sich nach.“ Ein Zitat, das verdeutlicht, wie sehr tradierte Rollenbilder die Zusammenarbeit von Frauen und Männern in der Gesellschaft und damit auch in der Bundeswehr nach wie vor beeinflussen. Hier gilt es weiter mit Nachdruck die Gleichstellung voranzutreiben. Und darauf konzentrierten sich dann auch die Diskussionen. Gleichstellung, nicht nur Frauensache, Karrierebremse Elternzeit, Gleichstellungsarbeit, ein Geben und Nehmen, Corona und eine Rückkehr zu tradierten Rollenbildern, um nur ein paar Themen zu nennen. Ein reger Austausch – von der Gleichstellungsvertrauensfrau des PzBtl bis zur Gleichstellungsbeauftragten auf Kommando-Ebene – und auch ein in dieser Gruppe durchgeführtes World-Café brachten wertvolle Ergebnisse, die den Teilnehmerinnen und den DBwV in der jeweiligen Arbeit von Nutzen sein können. Der Wandel beginnt im Kopf und dieser Weg muss konsequent weiter gegangen werden. Er beginnt mit weiter zunehmender Übernahme der Familienbetreuung durch Männer, über nicht nachteilige Berücksichtigung der Elternzeit in Werdegangs- und Laufbahnmodellen, einem flexiblen Vakanzen-Management, Abbau von Bürokratie und Verhinderungsmentalität hin zu neuen Lösungen und Stärkung des Serviceansatzes (z.B. Betreuung von Kindern bei Tagungen und Lehrgängen). Insgesamt ist eine stärkere Wahrnehmung des Themas Gleichstellung wünschenswert, zumal bei der gesetzlich geregelten Einbindung der Gleichstellungsbeauftragten durch die Dienststellenleitung in Teilen der Bundeswehr noch Luft nach oben besteht. Ähnlich verhält es sich mit der Einbindung im Rahmen des neuen Beurteilungsverfahrens, die durch Dienststellenleitungen unterschiedlich gehandhabt würden. Abgerundet wurde die Veranstaltung durch einen Vortrag zu den Absichten der Bundesregierung bezüglich des Familienzuschlags und Einführung eines REZ. Oberstleutnant Detlev Buch, aus Berlin zugeschaltet, stellte eindrucksvoll die Absicht der Bundesregierung und die daraus resultierenden Vor- aber auch Nachteile für Teile der Bundeswehrangehörigen dar. Die Kritik des DBwV insbesondere an dem zugrunde liegenden Lebensmodell – verheiratetes Paar mit gemeinsamem Kind – als Grundlage für das Beziehen von Leistungen, wurde seitens der Gleichstellungsbeauftragten deutlich gestützt und als rückwärtsgerichtet bewertet.

Insgesamt betrachtet waren es drei Veranstaltungen, mit jeweils eigenem Charakter und allesamt mit engagierten Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die sich mit fundiertem Wissen und über den Tellerrand schauend für ihre Kameradinnen und Kameraden einsetzen. „Drei Veranstaltungen, die hoffentlich für die Teilnehmenden einen Gewinn darstellen, für uns Beteiligungsrechtler allemal.“ resümiert Sascha Altenhofen.

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