Die über 50 Berufssoldaten mehrheitlich von Dienststellen der Bundeswehr aus Bayern erhielten bei der Tagung des Landesverbands nützliche Informationen für den Dienstalltag und in Vorbereitung auf den Ruhestand. Foto: DBwV/Ingo Kaminsky

Die über 50 Berufssoldaten mehrheitlich von Dienststellen der Bundeswehr aus Bayern erhielten bei der Tagung des Landesverbands nützliche Informationen für den Dienstalltag und in Vorbereitung auf den Ruhestand. Foto: DBwV/Ingo Kaminsky

15.05.2024
Ingo Kaminsky

Info-Tagung der Berufssoldaten im mittelfränkischen Roth

Zur ersten Tagung mit Berufssoldaten des Landesverbandes Süddeutschland in diesem Jahr trafen sich über 50 Offiziere und Unteroffiziere aus den bayerischen Dienststellen der Bundeswehr Mitte Mai 2024 in Roth.

Der Bezirksvorsitzende Baden hatte dafür ein informatives Programm zusammengestellt. Dabei setzte Stabsfeldwebel a.D. Matthias Schneider den Schwerpunkt auf solche Themen, die rechtliche Aspekte des Dienstes beleuchteten, andererseits aber auch die Vorsorge aller Berufssoldaten auf den späteren Ruhestand betrafen.

Bereits als Berufssoldat für den Ruhestand vorsorgen

Gewöhnlich ist der Vorsitzende ERH im Landesverband von den Ehemaligen zu sozialen Fragen gefordert. Dieses Mal gab Oberstabsfeldwebel a.D. Bernhard Hauber seine Tipps und Erfahrungen an die Berufssoldaten weiter, um diese frühzeitig auf ggf. notwendige  Weichenstellungen in Sachen Vorsorge für den Ruhestand bereits in der aktiven Dienstzeit zu sensibilisieren.

Ein erster Schritt mit Beginn des Ruhestandes sollte die Aktualisierung der persönlichen Mitgliedsdaten beim DBwV wie aktueller Status und die Ummeldung auf die neue Kameradschaft ERH sein, begann Hauber seinen Vortrag. Dass die Mitgliedschaft im BundeswehrVerband auch als „Ruheständler“ wichtig und von Vorteil ist, wurde im Folgenden deutlich. So seien Alterssicherungsseminare im letzten Jahr vor Ende der Dienstzeit notwendige, meist aber auch letzte Möglichkeiten, Informationen für den nahenden Ruhestand zu erhalten. Hat man danach zeitgerecht die Anwartschaft der  Krankenversicherung aktiviert, stelle man sehr schnell fest, dass das Thema Beihilfe mit den regelmäßigen Anpassungen der Beihilfeverordnung ehemalige Soldaten und ihre Familie ständig begleitet.

Auch seien Unterschiede bei gesetzlicher und privater Krankenversicherung bei der Wahl der Absicherung des Ehepartners eine frühzeitige Überlegung wert, so die Empfehlung Haubers. Zu beachten sei, dass die Beihilfeberechtigung für den Ehepartner sich bei Überschreiten von Einkommensgrenzen ändern kann. Nach den vielen Tipps zur Beihilfe thematisierte Hauber die zu erwartende Versorgungsbezüge. Weitere Themen waren Versorgungsausgleich, Hinzuverdienstgrenzen, steuerfreie Einmalzahlung, Reservedienst und die Pflege-Assistance. Die Kameradschaften ERH bieten dazu regelmäßig Veranstaltungen an, so dass Mitglieder dort Hilfe und Unterstützung erhalten. Hauber empfehle daher dringend, die Mitgliedschaft im DBwV aufrecht zu erhalten. 

Rechtliche Aspekte für den Dienstalltag der Berufssoldaten

Zu rechtlichen Aspekte im Dienst- und Laufbahnrecht, Anpassungen beim Beurteilungswesen und Änderungen im Soldatengesetz trug Jan Stendel von der DBwV-Rechtsabteilung (Referat R2) vor. Zu Beginn beleuchtete Stendel Hintergründe zur Einführung der Soldatenarbeitszeitverordnung und notwendige, geplante Anpassungen. Einen breiteren Raum nahm dabei der Umgang mit den verschiedenen „Nickligkeiten“ des Dienstalltages in Bezug auf ihre Anrechenbarkeit als Arbeitszeit ein. Vom ATB (Dienst außerhalb des Grundbetriebes) über die unterschiedlichen Bereitschaftsarten (Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienste und Erreichbarkeit) bis hin zu Reisezeiten und Zeiten auf dem Übungsplatz im Grundbetrieb erläuterte der Rechtsexperte die Anwendung der SAZV und ihrer Vorschriften.

Im Weiteren widmete sich Stendel den vom DBwV angestrebten oder bereits erfolgten Änderungen im Beurteilungssystem anhand von Beispielen, gefolgt von der Vorstellung der Änderungen der kommenden WDO, die sich schon bei einfachen Disziplinarmaßnahmen auswirken, die truppendienstlichen Verfahren beschleunigen und die Anwendbarkeit vereinfachen sollen. Einschneidend seien zudem die Veränderungen mit den neuen Entlassungstatbeständen bei Extremismus.

BundeswehrVerband vertritt in schwierigen Zeiten die Interessen seiner Mitglieder

Ausgehend von den gegenwärtigen Herausforderungen für die Bundeswehr – verschärft durch den Krieg in der Ukraine – blickte Landesvorsitzender Oberstleutnant a.D. Josef Rauch kritisch auf die „Leuchtturmprojekte“ der Bundeswehr, u.a. auf die 10. Panzerdivision als Division 2025 und die Litauen-Brigade. Insbesondere berichtete er von seinen Eindrücken des Besuches in Litauen, bei dem sich Teile des Bundesvorstandes über Fortschritte der Stationierungsplanungen und zu erwartende soziale Rahmenbedingungen für die Brigade 45 informierten.

Vieles sei noch nicht geklärt, wie die nachhaltige materielle und personelle Ausstattung insbesondere bei der Kampfunterstützungstruppe, aber auch die Rahmenbedingungen für die Familien der Soldaten z.B. bei ärztlicher Versorgung, Wohnraumbereitstellung oder Schulausbildung. Rauch berichtete zudem über Erfolge der Verbandsarbeit. Weitere Themen, die den DBwV gegenwärtig beschäftigen, seien die Personalentwicklung der Bundeswehr, Einführung einer Dienst-/Wehrpflicht oder die Ausgestaltung des Reservedienstes. Mit den Informationen zum Sachstand beim Alimentativen Ergänzungszuschlag und beim Artikelgesetz „Zeitenwende“ rundeten der Landesvorsitzenden seine  Tour d‘Horizon durch die Verbandspolitik ab.

Neben den Vorträgen mit den zahlreichen nützlichen Informationen blieb bei der Tagung Zeit für den Erfahrungsaustausch und das Gespräch mit den Mandatsträgern des Landesverbandes. Eine gelungene Veranstaltung, für die eine Wiederholung am 06. November 2024 in Ellwangen (Jagst) geplant ist.

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