Gemeinsam für Demokratie, DBwV-Mitglieder stehen fest zum Grundgesetz. Foto: DBwV

Gemeinsam für Demokratie, DBwV-Mitglieder stehen fest zum Grundgesetz. Foto: DBwV

21.03.2024
jf

Alterssicherungsseminar in Seedorf

Seedorf. Die Pensionierung stellt für Berufssoldaten und deren Angehörige einen wesentlichen Einschnitt dar. Zwänge des militärischen Dienstes entfallen, der Ruheständler kommt nun in den Genuss, das Leben frei gestalten zu können. Durch Versorgungsbezüge werden die finanziellen Grundbedürfnisse abgedeckt, die Pensionäre müssen sich aber trotzdem auf Veränderungen einstellen. Dies besser schon während der Dienstzeit, denn mit der Zurruhesetzung treten die entsprechenden Bestimmungen von einem Tag auf den anderen in Kraft.

Berufssoldaten darüber zu informieren ist das Ziel von Alterssicherungsseminaren, wie dem des Landesverbandes Nord im niedersächsischen Seedorf. Dort versammelten sich Berufssoldaten aus den Bezirken 3, 4 und 5, um sich mit dem Versorgungsrecht, Beihilfeangelegenheiten und weiteren Themen zu befassen. Die eintägige Veranstaltung wurde von Hauptmann a.D. Michael Scholz, Vorsitzender der Ehemaligen, Reservisten und Hinterbliebenen (ERH) im Landesverband Nord, geleitet. Weitere Referenten waren dessen Stellvertreter Stabsfeldwebel Hannes Dreier und Oberstleutnant d.R. Jens Körting, Referatsleiter in der Bundesgeschäftsstelle des DBwV.

Scholz forderte seine Zuhörerinnen und Zuhörer auf, sich rechtzeitig auf die Pensionierung vorzubereiten. Er verwies insbesondere auf Anträge, die auf die Höhe der Versorgungsbezüge Einfluss haben. Dazu führte unter anderem Ausbildungen vor dem Dienstantritt, Einsatzzeiten im Ausland und den „Aufbau Ost“ an. Er riet außerdem dazu, alle relevanten Daten selbst zusammen zu tragen und zu überprüfen, damit keine Ansprüche verloren gehen. In seinem Vortrag ging er darüber hinaus auf Hinzuverdienstgrenzen, den Versorgungsausgleich bei Geschiedenen, Regelungen für ehemalige NVA-Angehörige sowie das Zusammentreffen von Pension und Rente ein.

Das Versorgungsrecht war auch Thema des Juristen Körting, außerdem ging er auf die Hinterbliebenenversorgung und das Beihilferecht ein. Sehr spezielle Fragen, bei denen sich Verbandsmitglieder bei Bedarf auch an die Rechtsabteilung des DBwV wenden können. Hannes Dreier machte alle Aspekte betreffend den Teilnehmern deutlich, dass eintägige Unterrichtungen wie die in der Fallschirmjägerkaserne Wochenseminare nicht ersetzen können. Solche werden als Lehrgänge der Bundeswehr und vom Bildungswerks des DBwV sowie weiteren Anbietern, darunter die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Soldatenbetreuung (EAS), durchgeführt. „Anmeldungen dazu sollten frühzeitig erfolgen“, erklärte der Stabsfeldwebel, „denn der Andrang ist groß.“

 

Mit Rat und Hilfe stets an Ihrer Seite!

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Alle Ansprechpartner im Überblick