Unerwarteter Angriff auf die Gewerkschaftsrechte in den ungarischen Streitkräften
Die ungarische Militärgewerkschaft Honvédszakszervezet (HOSZ) wurde 1991 gegründet und trat EUROMIL bereits 1992 bei. EUROMIL hat die HOSZ sehr oft als gutes Beispiel genannt, da das Land seinen Militärangehörigen diese Grundrechte in der Verfassung gewährt.
Verfassungsänderungen in Ungarn
Am Dienstag, den 21. November 2023, legten der stellvertretende Ministerpräsident und der Justizminister einen Vorschlag zur Verfassungsänderung vor, in dem es heißt: „Eine Gewerkschaft darf nicht in Verbindung mit dem rechtlichen Status eines Berufsangehörigen der ungarischen Streitkräfte gegründet und betrieben werden.“ Gleichzeitig wird in der Novelle beschrieben, dass andere Interessenvertretungen (Berufsverbände) in Verbindung mit dem Rechtsstatus eines Berufsangehörigen der ungarischen Streitkräfte nach bestimmten, von der Regierung festgelegten Regeln gegründet werden und tätig sein können.
Reaktion des Verteidigungsministeriums
Am 22. November, nur einen Tag nach diesem Beschluss, gab das ungarische Verteidigungsministerium die neue Situation öffentlich bekannt, allerdings ohne Rücksprache mit der betroffenen Gewerkschaft. Das Ministerium verwies auf den militärischen Eid und erklärte: „Der ungarische Nationalgardist ist also kein Angestellter in Uniform, sondern ein Soldat, der bereit ist, die ungarische Souveränität zu verteidigen, auch wenn es ihn das Leben kostet. Mit seiner Verantwortung geht die Tatsache einher, dass sich sein rechtlicher Status deutlich von den meisten Rechtsverhältnissen unterscheidet.“
Reaktion der ungarischen Gewerkschaft und EUROMIL
HOSZ begann sofort mit der Suche nach möglichen Lösungen, um mit der Situation fertig zu werden. Da sie nicht gewillt war, die Situation einfach hinzunehmen und ihre Aktivitäten einzustellen, beschloss die Militärgewerkschaft, dass die Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder beibehalten werden sollte. Die HOSZ wartet jedoch immer noch auf ein Treffen, um weitere Einzelheiten zu diesen von der Regierung beschlossenen spezifischen Regeln in Erfahrung zu bringen.
EUROMIL schließt sich der Erklärung der ungarischen LIGA-Gewerkschaften und des Nationalen Verbands der Arbeiterräte an. Es ist nicht hinnehmbar, dass einer Gruppe von uniformierten Arbeitnehmern, die jahrzehntelang verfassungsmäßige Gewerkschaftsrechte besaßen, dieses Grundrecht plötzlich verweigert wird. Mehr noch, das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen (auch für das Militär) ist ein Recht, das in vielen von Ungarn unterzeichneten und ratifizierten internationalen Verträgen vorgesehen ist. So gewähren beispielsweise die Artikel 5 und 6 der Europäischen Sozialcharta (von Ungarn 2009 ratifiziert) dieses Recht und schließen Soldaten nicht aus. Der Europäische Ausschuss für soziale Rechte hat sich in den Rechtssachen CGIL/Italien und EUROMIL/Irland eindeutig geäußert: Gewerkschaftsrechte und Tarifverhandlungen können Militärangehörigen nicht verweigert werden. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat sich in den Fällen Adefdromil und Matelly gegen Frankreich klar geäußert.
EUROMIL wird diese Situation mit Aufmerksamkeit und in Absprache mit ihren ungarischen Partnern verfolgen und bereit sein, zu handeln und zu reagieren!