Das Europaparlament in Straßburg. Foto: picture alliance/imageBROKER

Das Europaparlament in Straßburg. Foto: picture alliance/imageBROKER

11.04.2019
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Europäisches Parlament hat mehr Befugnisse, als man denkt

Ende Mai 2019 sind die europäischen Bürger und Bürgerinnen zum neunten Mal dazu aufgerufen, zur Wahlurne zu schreiten und das Europäische Parlament zu wählen. Es ist damit das einzige Organ der Europäischen Union, welches direkt vom europäischen Volk gewählt wird. Umso wichtiger ist es, die Bedeutung dieser Wahl zu verstehen und anzuerkennen.

Denn es stellt sich die Frage: Warum eigentlich? Was macht das Europäische Parlament und warum ist meine Stimme so wichtig für Dinge, die in Straßburg und Brüssel ablaufen?

Die Antwort ist eigentlich ganz leicht: Das Europäische Parlament kann zwar nichts alleine entscheiden, ohne das Europäische Parlament aber kann nichts entschieden werden.
   
So beschließt das Europäische Parlament etwa gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union Gesetze. Zwar steht dem Europäischen Parlament kein Initiativrecht zu, da allein die Europäische Kommission befugt ist, Gesetze einzubringen, aber das Europäische Parlament kann die Kommission dazu auffordern, Gesetze vorzuschlagen. Liegt ein Gesetzesentwurf schließlich vor, sind das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens gleichberechtigt. So können beide in jeweils zwei Lesungen Änderungen in das Gesetz einbringen. Besteht dann noch Uneinigkeit zwischen diesen beiden Organen der Europäischen Union, folgt eine dritte Lesung in einem Vermittlungsausschuss. Und schon gibt es ein Gesetz, das durch die nationalen Parlamente schließlich Eingang in die eigene Gesetzgebung findet.

Natürlich nicht ungefiltert: Die nationalen Parlamente können bereits vor dem Abschluss eines Gesetzes prüfen, ob der Gesetzesentwurf im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip steht. Ist der Sachverhalt also bereits auf nationaler Ebene rechtlich geklärt, verstößt der EU-Rechtsakt gegen geltendes Recht der Europäischen Union. Außerdem können die EU-Mitglieder an der Überarbeitung von Verträgen der Europäischen Union und an der Einschätzung von Maßnahmen im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht teilnehmen.

Abgeordnete müssen Kenntnis haben
Aber zurück zum Europäischen Parlament. Zugegeben: Es hat in bestimmten Bereichen kaum Mitspracherechte. Dies gilt beispielsweise für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, aber die Hohen Vertreter für diese Politikfelder sind dazu verpflichtet, die europäischen Abgeordneten regelmäßig über ihre Arbeit zu informieren.

Außerdem bestehen darüber hinaus Kontrollbefugnisse gegenüber der Kommission und dem Rat der Europäische Union, indem das Europäische Parlament Untersuchungsausschüsse einrichten oder gegebenenfalls sogar Klage beim Europäischen Gerichtshof einreichen kann. Misstraut das Europäische Parlament der Europäischen Kommission, kann es diesem auch sein Misstrauen aussprechen und so die Kommission zum Rücktritt zwingen.
Zudem wählt das Europäische Parlament den Präsidenten der Europäischen Kommission auf Vorschlag des Europäischen Rats. Gleiches gilt im Prinzip für die gesamte Kommission, wobei das Europäische Parlament aber nicht einzelne Vertreter, sondern nur die gesamte Kommission annehmen oder ablehnen darf.    

Wiederum zusammen mit dem Rat der Europäischen Union entscheidet das Europäische Parlament schließlich noch über den Haushalt der Europäischen Union.
Das mag möglicherweise immer noch weit weg klingen, aber Ihnen als europäischer Bürger steht es frei, jederzeit Petitionen beim Europäischen Parlament einzureichen. Zudem können Sie sich beim Europäischen Bürgerbeauftragten beschweren. Dieser überprüft dann, ob es Missstände in der Tätigkeit der EU-Organe gibt.

Verbindungsbüros als Informationsquelle
Sogenannte Verbindungsbüros des Europäischen Parlaments fungieren überdies als Bindeglied zwischen dem Parlament und den europäischen Bürgern. In Deutschland finden Sie solche Büros in München und Berlin. Dort können Sie sich über die Arbeit des Europäischen Parlaments informieren und Ansprechpartner finden. Die Verbindungsbüros veranstalten auch oft Veranstaltungen zu verschiedenen europäischen Themen. Also mal reinschauen,es lohnt sich auf jeden Fall.

Momentan setzen sich die Abgeordneten des Europäischen Parlaments übrigens besonders dafür ein, die gemeinsame Verteidigungspolitik insbesondere im Bereich der Cyber-Abwehr zu stärken. Dies ist auch der Angst geschuldet, dass die Europawahl manipuliert werden könnte. Da die Befugnisse des Europäischen Parlaments nun, wie aufgezeigt, doch recht weitgreifend sind, wäre dies auch ein Einschnitt in das Leben aller in Deutschland lebenden Wahlberechtigten, die Europa ihre Stimme geben. Und damit sind Straßburg und Brüssel doch plötzlich schon viel näher, oder?

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