Europäische Sicherheitsarchitektur: Was genau leistet die GSVP?
Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) bildet den Rahmen für die politischen und militärischen Strukturen der Union sowie für ihre militärischen und zivilen Missionen und Operationen außerhalb ihres Territoriums.
Die GSVP, deren Definition etwas vage ist, beinhaltet die Durchführung von Operationen zur Krisenbewältigung, die „humanitäre und Rettungsmissionen, friedenserhaltende Missionen und Missionen mit Kampftruppen zur Krisenbewältigung, einschließlich friedensschaffender Missionen“ umfassen. Innerhalb der GSVP wird die Möglichkeit anerkannt, dass einige Staaten einer „ständigen strukturierten Zusammenarbeit“ zustimmen, sodass diese Länder anspruchsvollere Operationen durchführen können und für den Einsatz die Zustimmung der anderen Staaten haben müssen.
Europäische Verteidigungsagentur
Im Bereich der GASP sind zwei Einrichtungen hervorzuheben. Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der Vorschläge in diesem Bereich macht und die Europäische Union vertritt. Und die Europäische Verteidigungsagentur, zu deren Aufgaben die „Stärkung der industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors und die Verbesserung der Effektivität der Militärausgaben“ gehören.
Die Ausgaben für GASP-Aktionen werden im Prinzip aus dem Gemeinschaftshaushalt finanziert. Von Ausnahmen abgesehen, werden Operationen mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen von den Mitgliedstaaten finanziert.
Die Globale Strategie der EU von 2016 definiert die GSVP-Strategie und der Vertrag von Lissabon klärt die institutionellen Aspekte und stärkt die Rolle des Europäischen Parlaments. Die GSVP hat in jüngster Zeit erhebliche Veränderungen erfahren, sowohl operativ als auch strategisch, um den Herausforderungen im Bereich der Sicherheit zu begegnen und den Forderungen der Bürger nach einer stärkeren Reaktion der Union nachzukommen.
Rechtsgrundlage
Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) ist ein integraler Bestandteil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der Union. Die GSVP ist im Vertrag über die Europäische Union (EUV) verankert. Die Finanzierung der GASP und der GSVP ist in Artikel 41 geregelt, und diese Politik wird in Titel V („Allgemeine Bestimmungen über das auswärtige Handeln der Union und besondere Bestimmungen über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik“), Kapitel 2, Abschnitt 2, Artikel 42 bis 46, sowie in den Protokollen 1, 10 und 11 und den Erklärungen 13 und 14 näher beschrieben. Die besondere Rolle des Europäischen Parlaments im Rahmen der GASP und der GSVP ist in Artikel 36 EUV beschrieben.
Im November 2016 einigten sich die Außenminister der EU-Mitgliedstaaten darauf, auf diese Veränderungen mit einer umfassenden Reformagenda für die GSVP zu reagieren, einschließlich der Verlängerung der gemeinsamen Finanzierung der EU-Battlegroups über das Jahresende hinaus und der Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen der EU und der Nato. Im Juni 2017 einigten sich die Mitgliedstaaten auch auf die Einrichtung einer militärischen Planungs- und Durchführungsfähigkeit (MPCC) für die strategische Führung von nicht-exekutiven GSVP-Missionen, wie zum Beispiel die Ausbildungsmissionen der EU. Ansonsten konzentriert sich die Agenda auf die Verteidigung, insbesondere durch drei große Projekte zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit der EU-Mitgliedstaaten.
Enge Kooperation
Zunächst einmal soll die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit (PESCO) aktiviert werden. Eingeführt nach Artikel 42 (6) des Vertrags von Lissabon, erlaubt PESCO den Mitgliedstaaten „deren militärische Fähigkeiten höhere Kriterien erfüllen und die sich in diesem Bereich mit Blick auf die anspruchsvollsten Missionen gegenseitig stärker binden“, enger zu kooperieren, als es der EU-27-Kontext erlaubt. Nach Artikel 46 steht PESCO allen Mitgliedstaaten offen, wobei der Vertragstext vage bleibt, welche Bedingungen sie erfüllen müssen
.Zweitens wird ein Coordinated Annual Review on Defence (CARD) den systematischen Austausch zwischen den Mitgliedstaaten unter der Schirmherrschaft der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA) institutionalisieren. Dies soll dazu beitragen, Lücken in den militärischen und zivilen Ressourcen der Mitgliedstaaten zu identifizieren und zu schließen.
Drittens haben die Kommission und die Mitgliedstaaten beschlossen, einen Europäischen Verteidigungsfonds (EDF) einzurichten, um Anreize für die Zusammenarbeit bei der Beschaffung von wichtigen Verteidigungskapazitäten zu schaffen. Der EDF wird Initiativen kofinanzieren, bei denen sich mindestens drei EU-Staaten zusammenschließen, um Verteidigungsprodukte und -technologien zu entwickeln und zu beschaffen. Dies soll es Staaten und Unternehmen ermöglichen, kosteneffizienter zu arbeiten; solche Initiativen profitieren besonders stark von dem Fonds, wenn ihre Zusammenarbeit in den PESCO-Rahmen fällt.
Details klären, Potenziale freisetzen
Während der ehrgeizige Zeitplan vorsah, dass die Details der drei Projekte bis Herbst 2017 geklärt sein sollen, sind noch viele Fragen offen. Die Notwendigkeit der Klärung von Details darf jedoch nicht dazu führen, dass das Potenzial der Initiativen nicht ausgeschöpft werden kann.
PESCO als Wegbereiter für die Verteidigungsunion
Hinsichtlich der Kriterien, die die Mitgliedstaaten erfüllen müssen, um eine Ständige Strukturierte Zusammenarbeit einzugehen, gibt es derzeit zwei gegensätzliche Ansätze: eine auf ehrgeizige, exklusive Projekte ausgerichtete Agenda und ein inklusives Modell, das das Entstehen eines Europas der verschiedenen Geschwindigkeiten in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik verhindern soll. Deutschland und Frankreich haben ihren bilateralen Ministerrat am 13. Juli 2017 genutzt, um eine Liste von Schritten vorzuschlagen, die beiden Ansätzen gerecht werden sollen.
Nach diesem Vorschlag müssten die Staaten ihre Verteidigungsbudgets erhöhen, um an PESCO teilnehmen zu können, wobei sie die Nato-Vereinbarung von 2014 einhalten müssten, zwei Prozent des BIP für Verteidigung auszugeben, wobei 20 Prozent des Verteidigungsbudgets für die Beschaffung von Großgerät vorgesehen sind. Zweitens sollten Staaten, die teilnehmen wollen, mindestens einem PESCO-Projekt beitreten und die Arbeit der EDA unterstützen. Drittens wären operative Kriterien zu erfüllen: Vertretung in den EU-Gefechtsverbänden, ein substanzieller Beitrag zu internationalen Operationen und vor allem eine beschleunigte Entscheidungsfindung über militärische Einsätze. Schließlich sollten die PESCO-Teilnehmer an CARD und dem EEF teilnehmen.
Es war zu diesem Zeitpunkt unklar, wie viele weitere EU-Mitgliedstaaten bereit sein werden, diese Kriterien zu erfüllen. Zudem war unklar, welche konkreten Projekte im Rahmen von PESCO realisiert werden können. Auch hier haben Berlin und Paris die Vorarbeit für ihre Partner geleistet und mehr als ein Dutzend Projekte vorgeschlagen, darunter die Schaffung eines Logistik-Hubs und eines medizinischen Kommandos. Aber die politischen Führer müssen mehr tun, als einzelne Projekte vorzuschlagen und Kriterien zu definieren. Gemäß dem Vertrag von Lissabon ist der Zweck der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit nicht nur die Stärkung der operativen Fähigkeiten der Mitgliedsstaaten: Sie sollte als erster Schritt auf dem Weg zu einer Europäischen Verteidigungsunion gesehen werden. Der eigentliche Weg dorthin muss aber erst noch abgesteckt werden. Sobald PESCO aktiviert ist, sollten Deutschland und Frankreich daher gemeinsam einen Reflexionsprozess anstoßen, um einen Fahrplan für die Verteidigungsunion zu entwerfen.