Noch keine Handlungssicherheit
Es hakt noch an vielen Ecken und Enden. So lautete die erste Bewertung der Kompanie- und Staffelfeldwebel in der Luftwaffe mit Blick auf die Soldatenarbeitszeitverordnung (SAZV). Der Vorstand Luftwaffe im DBwV hatte in Zusammenarbeit mit dem Kommando Luftwaffe die Innendienstchefs zur Zielgruppentagung nach Bonn eingeladen, um sich ein Bild von den ersten Erfahrungen der unmittelbar Betroffenen zu machen.
Der Vorsitzende Luftwaffe, Oberstleutnant i.G. Detlef Buch, skizzierte vor rund 40 Teilnehmern die Position des DBwV zur Arbeitszeitverordnung. Die Soldaten als letzte Berufsgruppe in eine solche Bestimmung einzubeziehen, sei mit Blick auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz längst überfällig gewesen. Der Verband habe stets eine Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Auge gehabt. Bei der Umsetzung hapere es aber erkennbar. „Ich persönlich vermisse noch die Handlungssicherheit“, betonte Buch. Ganz oben auf der Dringlichkeitsliste stehe die flächendeckende Erfassung der Arbeitszeiten.
Brigadegeneral Rainer Keller, Sonderbeauftragter des Luftwaffeninspekteurs für die Einführung der SAZV, beschrieb das Ziel: „Am Ende hoffen wir alle, dass tatsächlich ein besserer Arbeits- und Gesundheitsschutz, eine höhere Attraktivität und Berufszufriedenheit sowie eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Dienst herauskommen.“ Er zeigte sich zuversichtlich, dass die Probleme in der Anwendung der SAZV in der zweiten Jahreshälfte behoben werden können. In einzelnen Bereichen werde sich dann wohl herausstellen, dass das Personal derzeit nicht ausreiche. Um diese Lücke zu schließen, brauche es aber natürlich mehr Zeit.
Das vom Systemzentrum 25 entwickelte Arbeitszeiterfassungstool stand im Mittelpunkt eines Vortrags von Hauptmann Marcel Humburg. Innerhalb von wenigen Wochen musste das Systemzentrum ein Software-Werkzeug entwickeln. Bis Ende April soll es modifiziert werden, danach liegt die Weiterentwicklung in den Händen des Bundesamts für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung.
Wie komplex das System SAZV ist, wurde in den zahlreichen Fragerunden deutlich. Ob es um die sogenannte Neutralstellung ging, den Zeitpunkt des Verfalls von Ausgleichsansprüchen, den Umgang mit Nebentätigkeiten und Langzeitkonten oder technische Fragen zur Zeiterfassung: Die Anwendung der Verordnung ist eine Wissenschaft für sich. Alle Teilnehmer waren sich einig, dass es noch dauern wird, bis in der Truppe Handlungssicherheit besteht. Den Blick des Juristen richtete Rechtsanwalt Sebastian Lohmüller aus der DBwV-Bundesgeschäftsstelle Berlin auf das Regelwerk der SAZV. Er zeigte auf, dass es durchaus noch Unklarheiten in der Auslegung einiger Bestimmungen gibt.
Buchs Stellvertreter im Vorstand Luftwaffe, Hauptfeldwebel Heiko Stotz, hatte zuvor einen umfassenden Einblick in Struktur, Aufgaben und Selbstverständnis des Verbands gegeben. Der Vorstand Luftwaffe und das Kommando wollen im regelmäßigen Dialog bleiben und die Umsetzung der SAZV begleiten. Die Unklarheiten können und müssen nach und nach beseitigt werden, war der einhellige Tenor. Die Teilnehmer waren sehr zufrieden mit dem Format der Veranstaltung. „Die Informationen waren sehr hilfreich“, war ihr Fazit.