Bundesregierung sagt „Ja“ zum 7. Besoldungsänderungsgesetz
Wer unter 21 Jahren ist und ab 2016 als Zeitsoldat eingestellt wird, kann sich freuen: Auch die Jahre unter 21 zählen dann als Erfahrungszeit in der Besoldung, und der Soldat erreicht schneller die nächste Erfahrungsstufe mit höheren Dienstbezügen. Wer als Sanitätssoldat am Bundeswehrkrankenhaus Bereitschaftsdienst leistet, kann sich ab 2016 ebenso freuen: Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst werden dann extra vergütet, nicht nur für Sanitätsoffiziere.
Diese und einige andere Verbesserungen sind im Siebten Besoldungsänderungsgesetz enthalten. Die Bundesregierung hat den Entwurf dazu beschlossen. Der Deutsche BundeswehrVerband hat sich bei diesem Gesetzentwurf an seine drei „Ks“ gehalten: Verbesserungen konstruktiv begleiten, Verschlechterungen kritisch anfechten, Fehlendes kreativ einfordern.
Nach der parlamentarischen Sommerpause ist der Zeitplan eng: Der Bundestag muss den Gesetzentwurf verabschieden, der Bundesrat darf sich nicht in den Weg stellen und der Bundespräsident muss unterschreiben. Der Verband und seine drei „Ks“ werden dabei sein …
Gesetzentwurf und Stellungnahme des DBwV finden Sie im Mitgliederbereich, in der Juli-Ausgabe des Verbandsmagazins eine Übersicht zum Gesetzentwurf.