Stabshauptmann a.D. Hartmut Schönmeyer, Vorsitzender Fachbereich Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht.

Stabshauptmann a.D. Hartmut Schönmeyer, Vorsitzender Fachbereich Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht.

17.03.2016
fk

Beteiligungsgespräch zur Sonderurlaubsverordnung

DBwV spricht Klartext und hat damit Erfolg

Am Montag (14. März) hat im Bundesministerium des Innern das Beteiligungsgespräch zur Neufassung der Sonderurlaubsverordnung (SUrlV) stattgefunden. Für den Deutschen BundeswehrVerband und damit für die Interessen der Menschen der Bundeswehr gesprochen hat der Vorsitzende des Fachbereichs Besoldung/Haushalt/Laufbahnrecht, Stabshauptmann a.D. Hartmut Schönmeyer.

Die Aussicht vor dem Termin war etwas getrübt, nun aber sieht es deutlich freundlicher aus. Neben positiven Aspekten, wie eine erleichterte Anwendung der Vorschriften, gab es im Vorfeld auch eine deutliche Schattenseite. Diese konnte nach Beanstandung durch den DBwV nun verhindert werden.

Schönmeyer führte als Hauptkritikpunkt die angedachte schlechtere Neuregelung des Sonderurlaubs für gewerkschaftliche Zwecke an: „Mit der Regelung ist eine Verschlechterung für die Soldatinnen und Soldaten im Sinne der Koalitionsfreiheit des Artikels 9 Absatz 3 des Grundgesetzes verbunden. Denn es betrifft gerade jene besonders, die sich im Ehrenamt für andere engagieren. Für eine Verordnung mit einer solchen Intention gibt es vom DBwV keine Akzeptanz!“

Die bisherige Rechtslage nach der SUrlV sieht vor, dass die oberste Dienstbehörde oder bei einer Delegation eine ihr unmittelbar nachgeordnete Behörde bis zu zehn Arbeitstage im Kalenderjahr bezahlten Sonderurlaub bewilligen kann. Nach der zwischenzeitlichen Entwurfsvorlage wären generell nur noch fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr bewilligt worden. Für weitere Tage hätte der eigene Erholungsurlaub herhalten müssen.
Diese ursprünglich angedachte Verschlechterung wurde nun gestrichen. Schönmeyer begrüßte diesen Schritt ausdrücklich: „Gerade in der heutigen Zeit, in der die Stärkung des Ehrenamtes von allen Seiten gefordert wird, wäre die ursprüngliche Fassung ein Anachronismus gewesen. Alles in allem können wir der Neufassung in dieser Form nun zustimmen.“

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