Anhörung zum BesStMG: Der DBwV ist dabei!
Berlin. Es ist eine der letzten Etappen, das Ziel ist in Sicht: Am morgigen Montag, 14. Oktober, wird sich der Innenausschuss des Bundestags mit dem Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG) befassen – dieses Vorhaben hat einen sperrigen Namen, ist aber eindeutig ein großer Wurf. Nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfs durch das Bundeskabinett und der ersten Lesung im Parlament haben die Innenpolitiker nun nochmal die Möglichkeit, die Meinung der von Experten einzuholen, bevor dem Gesetz der allerletzte Feinschliff mitgegeben wird.
Klar, dass auch der Deutsche BundeswehrVerband dabei ist: Der Bundesvorsitzende, Oberstleutnant André Wüstner wird sich ab 9 Uhr den Fragen der Parlamentarier im Paul-Löbe-Haus stellen. Zur Anhörung wird Oberstleutnant Wüstner von Oberstleutnant i.G. Dr. Detlef Buch begleitet, Vorsitzender des Fachbereichs Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht im DBwV-Bundesvorstand.
Mit dem BesStMG will die Bundesregierung den gesamten öffentlichen Dienst wettbewerbsfähiger machen, vorgesehen ist ein ganzes Bündel unterschiedlicher Maßnahmen und Anpassungen, insbesondere in den Bereichen Besoldung und Mobilität – und davon profitieren in erheblichem Maße die Angehörigen der Bundeswehr.
Der DBwV hat diesen Gesetzgebungsprozess als Interessenvertretung der Menschen der Bundeswehr von Anfang an begleitet und durch ständiges Wirken vom Herzen der Truppe bis in die Spitzen der Politik entscheidende Punkte eingebracht und durchgesetzt. Ein langwieriger und manchmal mühseliger Weg, der sich am Ende aber gelohnt hat. Seien es die Änderungen im Zulagenwesen, die Weiterentwicklung des Ausnahmetatbestandzuschlags (ATZ) oder die Erhöhung des Auslandsverwendungszuschlags: Für die Menschen der Bundeswehr bringt das BesStMG viele gute Dinge mit, die der DBwV schon lange gefordert hat.
Das Ziel ist noch nicht ganz erreicht – der Bundestag wird das Gesetz Anfang November verabschieden, dann tritt es voraussichtlich Anfang kommenden Jahres in Kraft – aber schon jetzt ist klar: Das BesStMG wird ein Riesenerfolg!