Gute Bundestagsbeschlüsse für das Zivilpersonal
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
der Bundestag hat Anfang Dezember wichtige Beschlüsse gefasst, von denen ein Teil des Zivilpersonals in der Bundeswehr profitiert. Zum einen wurde das Bundesumzugskostengesetz durch die Einführung eines Optionsmodells geändert, das eine Wahlfreiheit zwischen einer Umzugskostenvergütung oder der befristeten Gewährung von Trennungsgeld im Rahmen von Versetzungen ermöglicht. Die gesetzliche Regelung der Wahlfreiheit wurde jahrelang vom DBwV aufgrund der hohen Versetzungshäufigkeit unserer militärischen Kameradinnen und Kameraden gefordert.
Da im Zuge der verschiedenen Bundeswehrreformen – insbesondere in der laufenden Neuausrichtung – viele Standorte geschlossen und Dienststellen aufgelöst oder verlegt wurden, war beziehungsweise ist zunehmend auch das Zivilpersonal von Versetzungen betroffen. Dabei wird auch mit den dienstlichen Versetzungen nicht unbedingt der Lebensmittelpunkt der Familie mit verlegt, sodass das Pendeln auch bei vielen zivilen Kolleginnen und Kollegen Alltag ist. Somit hatten wir 2015 die Forderung nach der gesetzlichen Wahlfreiheit auch in das Forderungspapier zur Attraktivitätssteigerung für das Zivilpersonal mit aufgenommen und in den parlamentarischen Raum getragen.
Eine der weiteren Forderungen in dem Papier ist unter anderem die vollständige Abdeckung der zivilen Dienstposten mit Plan- und Haushaltsstellen, insbesondere in den Laufbahnen des mittleren Dienstes hinsichtlich der Besoldungsgruppen A 8, A 9m und A 9?mZ. Nun ist zwar der Bundestag dieser Forderung leider nicht in Gänze nachgekommen, hat jedoch im Rahmen der Verabschiedung des Haushalts für 2017 im Einzelplan 14 weitere Hebungen und auch neue Planstellen in diesem Besoldungsbereich vorgesehen.
Viele der neuen Planstellen werden den neu eingerichteten Dienstposten für die Bundeswehrfeuerwehr zugutekommen. Diese Erfolge für das Zivilpersonal sind das Ergebnis beharrlicher Überzeugungsarbeit der zuständigen Mandatsträger des DBwV bei den politisch Verantwortlichen und machen Mut, auch die noch offenen Punkte des Forderungspapiers weiterhin unbeirrt einer erfolgreichen Lösung zuzuführen.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr
Klaus-Hermann Scharf
Vorsitzender Fachbereich Zivile Beschäftigte