Neues Bundespersonalvertretungsgesetz tritt in Kraft
Das neue Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) hat der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier Ende Mai 2021 unterschrieben. Damit folgte nach rund fünf Jahrzehnten eine Novellierung dieses Gesetzes, das die Grundlage für die Arbeit der Personalräte in der Bundeswehr darstellt.
Knapp einen Monat, nachdem der Deutsche Bundestag die Neufassung des Bundespersonalvertretungsgesetzes verabschiedet hat, tritt dieses Gesetz, das eine erhebliche Stärkung der Beteiligungsrechte für die Menschen der Bundeswehr beinhaltet, mit der Unterschrift des Bundespräsidenten in Kraft.
Auch für Oberstabsfeldwebel a.D. Andreas Hubert, Vorsitzender des Fachbereichs Beteiligungsrechte im DBwV-Bundesvorstand, bietet das erneuerte Gesetz einen beachtlichen Fortschritt für die Personalräte der Bundeswehr. „Nun gilt es, die neuen Möglichkeiten zu nutzen“, so Andreas Hubert. Das Bundesvorstandsmitglied rät den Mandatsträgern zu einem Blick in die Community des Deutschen BundeswehrVerbandes. „Hier haben wir uns schon mit den Änderungen befasst und diese für unsere Mitglieder aufgearbeitet“, betont Hubert und verweist darauf, dass auch das DBwV-Bildungswerk sich mit der Gesetzesänderung befasst und ein entsprechendes Schulungsangebot vorbereitet hat.