Angemerkt Juni: Die Gesetzesvorhaben im Blick
Verehrte Mitglieder des DBwV im LV West,
Mitte Mai ist das Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (EinsBerSt) durch die Regierung in den Bundestag eingebracht worden. Die Beiträge der Regierung und der Fraktionen konnten im Bundestagsfernsehen verfolgt werden und sind dort auch im Nachgang noch anzusehen. Ich bin bei denjenigen, die sagen: Die Mehrheit der Maßnahmen wird zur Attraktivitätssteigerung beitragen. Dieses Ziel wird ausweislich der Redebeiträge im Bundestag verfolgt, um die Trendwende personell qualitativ und quantitativ ins Ziel zu bringen, auch wenn das Gesetz den Begriff „Attraktivität“ nicht in seinem Titel führt. Inwieweit dann auch die Einsatzbereitschaft gestärkt wird, bleibt abzuwarten und ist auch eine Frage der Umsetzung. Einsatzbereitschaft macht sich nicht nur fest an der Anzahl von Menschen, sondern auch an deren Ausbildung und der zeitgleichen Verfügbarkeit von Ausrüstung. Und auch Infrastruktur muss in angemessener Qualität bereitstehen. Themen, die außergesetzlich und unter Mitwirkung der Beteiligungsgremien geregelt werden müssen.
Ich bin dankbar, dass viele Fraktionen unseren kritischen Anmerkungen gefolgt sind, die wir auch aus dem Landesverband heraus zum Thema Soldatenarbeitszeit transportiert haben. Die vorgesehenen Anpassungen konterkarieren den Fortschritt, der durch die Umsetzung der EU-Richtlinien im Jahr 2015 erzielt wurde. Dabei ist die Verlagerung der Höchstarbeitszeit aus der gesetzlichen Regelung in den Verordnungsbereich noch das geringere Übel. Die Möglichkeit, die Arbeitszeitregelungen auch in größeren Teilen ohne konkrete Spezifizierung komplett außer Kraft zu setzen, ohne dass diese hinsichtlich bestimmter Ausbildungsvorhaben oder Einsätze konditioniert sind, ist die Rückkehr in Zeiten, da allein der Dienstgeber bestimmt hat, wann Soldaten im Dienst sind. Ich empfinde das weder als sozialen Fortschritt noch als Maßnahme zur Steigerung der Attraktivität.
Auffällig ist für mich, dass für den Bereich der lebensälteren Soldatinnen und Soldaten wenig getan wird, damit sie positiv über ihren Arbeitgeber berichten. Damit wird ein Werbeträger außer Acht gelassen, der meines Erachtens nach wie vor wichtiger ist als manch gut gemeintes Werbe-Video. Aber ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass das zweite Artikelgesetz, das das Kabinett noch vor der Sommerpause passieren soll – das Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – zumindest im Bereich des Zulagenwesens und hinsichtlich der Mobilität Fortschritte bringt. Ähnliches sollte auch für die zivilen Kolleginnen und Kollegen gelten,
die ebenfalls zur Stärkung der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr beitragen und im EinsBerStG wenig berücksichtigt wurden.
Ich grüße kameradschaftlich und kollegial
Thomas Sohst
Ehrlich nach innen – offensiv nach außen.