Der DBwV und die EU – EU in a nutshell: Wie funktioniert die Europäische Union?
Die Europäische Union ist ein kompliziertes Gebilde, das aus mehreren Institutionen und einigen informellen Regeln besteht. In diesem Artikel werden die drei wichtigen, die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat der EU, näher beleuchtet. Dieses Grundwissen hilft zu verstehen, wie und wo Interessenvertretung bzw. Lobbyarbeit ansetzen kann.
Die Europäische Kommission
Die Europäische Kommission ist die ausführende Institution der Europäischen Union. Das bedeutet, dass sie Initiativen zu Gesetzen einbringt und diese dem Parlament und dem Rat vorstellt. Während eines Rechtsetzungsprozesses können sich Bürger, Unternehmen und weitere Interessenträger äußern.
Die Kommission setzt sich aus je einem Mitglied aus den 27 Ländern zusammen. Ihre Aufgabe ist es, zu überwachen, ob die Europäischen Verträge eingehalten werden. Die Verträge bestimmen, wie die Europäische Union arbeiten soll. Außerdem soll die Kommission dafür sorgen, dass die Integration innerhalb Europas voran geht. Wie die EU aktuell dasteht, erörtert der Kommissionspräsident oder die Präsidentin in einer Rede einmal jährlich. Die Kommission wird im Rhythmus von fünf Jahren neu besetzt.
Das Europäische Parlament
Das Europäische Parlament ist der Ort für Debatten und Beschlussfassung in der EU. Das Parlament wird direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Dann ist es für fünf Jahre im Amt. Da die politische Ausrichtung wichtiger als die nationale Herkunft ist, organisieren sich die Abgeordneten in länderübergreifenden Fraktionen. Die Anzahl der Sitzplätze für jedes Mitgliedsland richtet sich nach der Bevölkerungsstärke. Das EU-Parlament hat die Aufgabe, die Interessen der Menschen in der Europäischen Union zu vertreten. Es kontrolliert zusätzlich, ob alle Institutionen und Abgeordneten den demokratischen Grundsätzen der Verträge folgen. Im Gegensatz zur Kommission werden im Parlament Gesetze beschlossen. Die Entscheidung für oder gegen einen Haushalt der EU liegt ebenfalls beim Parlament. Deutschland stellt momentan 96 Mitglieder von insgesamt 705 Abgeordneten.
Der Rat der Europäischen Union
Gesetze annehmen und koordinieren liegt im Aufgabenbereich des Rates der Europäischen Union. Er trifft sich in verschiedenen Formationen. So schickt jedes Land einen Minister oder eine Ministerin des betreffenden Bereiches – es treffen sich dann beispielsweise alle Verteidigungsminister der EU. Ein Land hat außerdem den Ratsvorsitz inne für sechs Monate, bevor der Vorsitz auf ein anders Land übergeht. Der Rat der EU entwickelt Ideen für die Außen- und Sicherheitspolitik der EU und entscheidet über den Haushalt zusammen mit dem Parlament. Die meisten Entscheidungen des Rates können mit qualifizierter Mehrheit getroffen werden. Das bedeutet, dass 55 Prozent der Länder mit mindestens 65 Prozent der Bevölkerung dafür sein müssen. Eine der wenigen Ausnahmen ist die Außenpolitik – für sie ist eine Einstimmigkeit nötig. Es gibt häufiger eine Verwechslung dieser Institution mit dem Europarat. Letzterer ist aber institutionell nicht mit der Europäischen Union verbunden, sondern eigenständig. Trotzdem kommt es zu Irrtümern, da dieselbe Flagge benutzt wird.
Interessenvertretung auf europäischer Ebene
Wie auch auf nationaler Ebene so gibt es auf europäischer Ebene Interessenvertreter und Vertreterinnen, die Kontakt zu Abgeordneten des Europäischen Parlamentes sowie der Kommission pflegen. Gibt es einen solchen Kontakt, können durch Gespräche mit den politischen Verantwortlichen noch Änderungen an einer Gesetzesvorlage vorgeschlagen werden. Diese Interessenvertretung ist ein rechtmäßiger Teil des Gesetzgebungsprozesses. Auf diese Art können die Vertreter, die über Expertise in einem bestimmten Bereich verfügen, die Bedürfnisse der Bürger und Bürgerinnen in Gesetze einfließen lassen. Insgesamt sorgt die Interessenvertretung also dafür, dass die Gesetze auch nützlich für die EU-Bevölkerung sind. Kritiker fordern mehr Transparenz, um zu wissen, wer welche Ressourcen verwendet hat, um Interessen durchzusetzen.
Die Interessenvertretung von Menschen der Bundeswehr
Der DBwV sorgt für seine Interessenvertretung im Bundestag selbst. Der Verband führt dazu Gespräche mit Abgeordneten zu den Gesetzen, die Soldatinnen und Soldaten betreffen. Damit konnten bereits viele Erfolge gefeiert werden, wenn eine bessere Besoldung oder die Absicherung im Einsatz ausgehandelt wurde. Die nationale Politik nimmt den DBwV wahr, da die Abgeordneten wissen, dass der Verband über umfangreiches Wissen in der Sicherheitspolitik verfügt, das keine andere Organisation aufzuweisen hat. Durch jahrelange Arbeit hat sich der DBwV einen zuverlässigen und glaubwürdigen Ruf erarbeitet.
Aber der DBwV hat keine Präsenz in Brüssel. Die Interessenvertretung auf europäischer Ebene wird deshalb indirekt durch die Mitgliedschaft in den europäischen Dachorganisationen EUROMIL und CESI gewährleistet. Der DBwV ist Mitglied und erhält aktuelle Informationen zu Gesetzesentwürfen. EUROMIL tritt dafür ein, dass die sozialen Rechte von Menschen in den Streitkräften geachtet werden. Somit ist auch die Interessenvertretung auf europäischer Ebene gesichert.
Damit auf europäischer Ebene die Möglichkeit besteht, mit Abgeordneten ins Gespräch zu kommen, müssen demokratische Parteien in das Parlament gewählt werden, die diese Spielregeln der Gesetzgebung kennen und praktizieren. Parteien, die nur zum Protest da sind oder populistische Antworten auf Probleme geben, helfen der Gesetzgebung nicht weiter. Mit ihnen kann kein Kontakt aufgebaut werden, der später zur Interessenvertretung genutzt wird. Aus diesem Grund ist es für den DBwV besonders wichtig, seine Mitglieder zu ermutigen, ihre Stimme zur EU-Wahl abzugeben und demokratische Parteien zu wählen. Nur so ist weiterhin eine erfolgreiche Vertretung der Interessen der Menschen der Bundeswehr möglich.
Dieser Artikel ist Teil einer Serie, die wichtige Zusammenhänge in Europa beleuchtet und unseren Mitgliedern nahebringen soll.