Langer Atem zahlt sich aus – Bundestag beschließt das BwEinsatzBerStG
Berlin. Es ist vollbracht! Am heutigen Donnerstag (6. Juni) hat das Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr (BwEinsatzBerStG) mit der dritten Lesung und Abstimmung im Bundestag die letzte Hürde genommen und wird nun dank der Zustimmung der Koalitionsfraktionen sowie der FDP zum September 2019 in Kraft treten. Damit endet ein knapp zweijähriger Prozess, in dem das Gesetz auf den Weg gebracht und mit konkreten Forderungen gefüllt wurde. Der DBwV hat den gesamten Prozess begleitet und nicht nachgelassen, immer wieder Forderungen und Nachbesserungen einzubringen.
Herausgekommen ist ein Artikelgesetz, das als Gesamtpaket verschiedener Änderungen mehrerer Gesetze eine Vielzahl von Maßnahmen zur Verbesserung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr mit sich bringt. Der DBwV begrüßt dieses Gesetz als Erfolg, an dessen Entstehungsgeschichte sich der Verband als die Interessenvertretung aller Menschen der Bundeswehr effektiv einbrachte.
Dazu findet der Vorsitzende des Fachbereichs Besoldung, Haushalt, Laufbahnrecht des DBwV, Oberstleutnant i.G. Dr. Detlef Buch klare Worte: „Die Steigerung der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr durch eine Verbesserung der sozialen und rechtlichen Rahmenbedingungen ist wieder ein großes Stück weiter voran gekommen. Ich danke allen Beteiligten aus dem DBwV, der Administration des BMVg und anderer Bundesressorts sowie den Politikern, die sich bis zum Schluss wirklich reingekniet haben.“
Aber was genau ändert sich jetzt durch das neue Gesetz für die Bundeswehr? Nutznießer ist insbesondere das militärische Bestandspersonal der Bundeswehr.
Zum einen werden sowohl der Reservistendienst als auch der Freiwilligen Wehrdienst deutlich attraktiver. So besteht künftig beispielsweise auch die Möglichkeit des Reservistendienstes in Teilzeit, Arbeitgeber erhalten zudem größere Anreize, Reservistendienste ihrer Mitarbeiter zu unterstützen. Außerdem steigen die Beiträge zur Rentenversicherung für Reservistendienst Leistende von 60 auf 80 Prozent der Bezugsgröße. Zudem werden die Bezüge der Freiwillig Wehrdienstleistenden steigen.
Ferner profitieren SaZ von dem neuen Gesetz. Die Rentenbeiträge für SaZ werden künftig für die Dauer des Bezugs der Übergangsgebührnisse durch den Bund übernommen. Außerdem konnte der DBwV kurz vorm Ende des ministeriellen Verfahrens noch eine Schwachstelle des GKV-VEG in Form einer Lösung für die 9/10-Problematik beim Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner für SaZ korrigieren. Künftig soll die Möglichkeit zur Gewährung eines Unterhaltsbeitrages entsprechend Abhilfe schaffen.
Ein besonderes Anliegen des DBwV war zudem die Einbeziehung von Angehörigen bei Therapiemaßnahmen Einsatzgeschädigter. Dies hatte der Verband schon lange und insbesondere öffentlichkeitswirksam gemeinsam mit dem Wehrbeauftragten und dem Bundeswehrkrankenhaus mit seiner Berliner Erklärung im Rahmen des Psychotraumakolloquiums 2017 gefordert.
Auch die Ausweitung der Einsatzversorgung auf Aufträge der Bundesregierung an die Bundeswehr, die keines Mandats des Bundestags bedürfen, nämlich die einsatzgleichen Verpflichtungen, begrüßt der DBwV ganz besonders. Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung des Verteidigungsausschusses war es übrigens der DBwV, der die Parlamentarier von der Gewährung der Einsatzversorgung bereits ab der AVZ-Stufe 2 statt wie bis dahin geplanten AVZ-Stufe 3 überzeugen konnte.
Ebenfalls erreichte der DBwV, dass die Abschaffung der gesetzlichen Arbeitszeit und für die Piloten der Rückfall in eine Vergütungswelt von 1989, nämlich Mehrarbeit ohne jeden finanziellen oder zeitlichen Ausgleich machen zu müssen, abgewendet werden konnte. Dazu Buch: „Die auf der Zielgeraden erreichten Lösungen sichern einerseits die Attraktivität des fliegerischen Dienstes wie auch die Einsatzbereitschaft der Luftwaffe.“
Weitere Verbesserungen des Gesetzes sind beispielsweise die Möglichkeit für Unteroffiziere ohne Portepee, in das Dienstverhältnis des Berufssoldaten übernommen werden zu können.
Mit dem BwEinsatzBerStG setzt die Bundesregierung nach dem Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) ein nächstes wichtiges Gesetz für die Bundeswehr um und kommt damit einer Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag nach. Zurecht sind die Parlamentarier stolz auf das Gesetz. So sagte in der heutigen Debatte der CDU/CSU-Abgeordnete Henning Otte: „Mit dem Gesetz schaffen wir Anerkennung für den geleisteten Dienst, setzen Anreize und reagieren auf sicherheitspolitische Veränderungen. Deshalb ist es ein gutes Gesetz“. Auch der Koalitionspartner pflichtet dem bei: „Mit dem Gesetz verbessern wir das Leben unserer Soldaten“, so der SPD-Abgeordnete Thomas Hitschler.
Im Rahmen der Debatte lobte die CDU-Politikerin Kerstin Vieregge die Arbeit der Verbände und „an allen voran den Deutschen BundeswehrVerband“. Anerkennung kam auch von Dr. Tobias Lindner von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der die „wichtigen Hinweise des DBwV“ im Rahmen der öffentlichen Anhörung betonte.
Damit ist aber weder für die Parlamentarier noch für den DBwV die Arbeit getan - denn um das Gesamtpaket zum Voranbringen der Bundeswehr wirklich zu schnüren - bestehen noch große Erwartungen in dem ebenfalls bereits in Entstehung befindlichem Gesetz zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungs- und Umzugskostenrechts (BesStMG). Auch bei dessen Entstehungsprozess ist der DBwV von der ersten Stunde an beteiligt und wird sich auch weiterhin kritisch und konstruktiv einbringen. Mit diesem Gesetz sollen unter anderem vorhandene Zulagen verbessert oder neue eingeführt sowie der berufsbedingten Mobilität Rechnung getragen werden. Voraussichtlich Mitte Juni wird dieses Gesetz im Kabinett behandelt werden und nach der parlamentarischen Sommerpause dem Bundestag zugehen – natürlich zu keinem Zeitpunkt ohne die Begleitung durch den DBwV.
Der Bundesvorsitzende Oberstleutnant André Wüstner fasst zusammen: „Ein guter Tag für diejenigen, die den Auftrag der Bundeswehr unter schwierigsten Rahmenbedingungen in der Heimat wie in den unzähligen Missionen tagtäglich erfüllen - die Staatsbürger mit und ohne Uniform! Ein starkes Gesetz, welchem im Herbst ein weiteres, gepaart mit hoffentlich verstärkt zulaufender Ausrüstung, folgen muss.“