In seinem aktuellen Tagesbefehl gibt General Eberhard Zorn ein Update zu den Standort-und Stationierungsentscheidungen. Foto: Bundeswehr/Sebastain Wilke

In seinem aktuellen Tagesbefehl gibt General Eberhard Zorn ein Update zu den Standort-und Stationierungsentscheidungen. Foto: Bundeswehr/Sebastain Wilke

05.02.2021
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Tagesbefehl des GI: Neue Standortentscheidungen mit Blick auf die Landes- und Bündnisverteidigung

Es gibt Neuigkeiten über die Zukunft einer Reihe von Standorten: In seinem aktuellen Tagesbefehl schildert der Generalinspekteur Änderungen in der Grobstruktur.

Seit geraumer Zeit betont General Eberhard Zorn immer wieder die Bedeutung der Refokussierung der Bundeswehr auf die Landes- und Bündnisverteidigung. Das spiegelt sich auch in seinem jetzt vorgelegten Update für die Grobstruktur und die Stationierung der Streitkräfte wider. So wird etwa zur Sicherstellung der Führungsfähigkeit der 10. Panzerdivision ab dem 1. April am Standort Veitshöchheim das Fernmeldebataillon 10 neu aufgestellt. Auch in der internationalen Kooperation tut sich etwas: Das in Minden stationierte Panzerpionierbataillon 130 wird ab dem 1. Oktober in ein deutsch-britisches amphibisches Pionierbataillon umgegliedert. So soll laut Tagebefehl des GI die Verfügbarkeit der „Unikatfähigkeit Schwimmschnellbrücke“ in der Nato nachhaltig gesichert werden.

Eine wichtige Rolle für die Landes- und Bündnisverteidigung spielen auch die Lagereinrichtungen der Bundeswehr. So wurde im Januar 2019 beschlossen, eine Reihe von Depots entgegen ursprünglicher Planungen in Betrieb zu belassen bzw. wieder in Betrieb zu nehmen. Im Tagesbefehl werden nun acht Munitions- und Materiallager genannt, ebenso die jeweilige Zahl der Dienstposten, die für diese Standorte vorgesehen sind.

Hier gelangen Sie zum vollständigen Tagesbefehl des Generalinspekteurs.

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