Broschüre: Verbesserungen durch das „Artikelgesetz Zeitenwende“
Worauf es für Senioren ankommt
Verbandspolitik am Puls der Zeit: Medialer Aufschlag des DBwV
Verbesserungen durch das Artikelgesetz Zeitenwende und die flankierenden Verordnungen
Kompass Zukunft – Frauen stärken Personal
30 Jahre Genozid von Srebrenica
Deutschland und die NATO: 70 Jahre Bündnissolidarität mit Festakt gefeiert
„Die Zeitenwende in der Zeitenwende“
Anpassung der Geldleistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz zum 1.Juli 2025
Soldatentag bei Thales Deutschland in Wilhelmshaven
Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Erfahrungsaustausch zwischen Bundeswehr und Wirtschaft
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Schweres Gewusel im Kopf
Tagung der Themenverantwortlichen Auslandseinsatz: Eine Neuausrichtung für die Zukunft
Veteraninnen und Veteranen für „Musikfest der Bundeswehr" gesucht
Rehabilitation – zurück in die Truppe
„Veteranen schreiben Geschichte“ – Autorenpreis Veteranenliteratur erstmals verliehen
Bundesweite Feiern zum Nationalen Veteranentag – der BundeswehrVerband war dabei
Für viele ist es eine der wichtigsten Institutionen in Europa, für manche steht es hingegen im Ruf eines teuren „Wanderzirkusses“: das Europäische Parlament. Und beide Seiten haben gute Argumente. So wird die parlamentarischen Versammlung im Gegensatz beispielsweise zur Europäischen Kommission als einziges EU-Organ direkt gewählt. Im nächsten Jahr ist es wieder so weit. Die Wahlberechtigten in der Europäischen Union sind dann Ende Mai aufgerufen, die insgesamt 751 Abgeordneten des Europäischen Parlaments zu bestimmen. Und den Urnengang sollte sich niemand entgehen lassen. Schließlich befinden die für fünf Jahre gewählten Abgeordneten über wesentliche Entwicklungen in der EU.
Für ihre Arbeit haben sie sich – ähnlich wie in nationalen Parlamenten – zu insgesamt acht Fraktionen zusammengeschlossen: 34 der insgesamt 96 deutschen Europaabgeordneten gehören aktuell der Fraktion der Europäischen Volksparteien/Christdemokraten (EVP), 27 der Progressiven Allianz der Sozialisten und Demokraten (S&D) und sechs der Fraktion Europäische Konservative und Reformisten (EKR) an.
Zur Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa (ALDE) gehören vier Deutsche, bei Vereinte Europäische Linke/Nordische Grüne Liga (GUE/NGL) sind es acht und bei den Grünen/Europäische Freie Allianz (Grüne/EFA) arbeiten derzeit 13 deutsche Politiker mit. In den Fraktionen Europa der Freiheit und der direkten Demokratie (EFDD) sowie bei Europa der Nationen und der Freiheit (ENF) ist jeweils ein Deutscher vertreten. Zudem gibt es zwei fraktionslose deutsche EU-Parlamentarier. An der Spitze einiger Fraktionen stehen deutsche Politiker: bei der EVP Manfred Weber (CSU), bei S&D Udo Bullmann (SPD), bei Grüne/EFA Ska Keller (Bündnis 90/Die Grünen) und bei GUE/NGL Gabi Zimmer (Die Linke).
Ausschüsse, Arbeitsgruppen und Delegationen
Die Abgeordneten des EU-Parlaments verteilen sich auf 20 parlamentarische Ausschüsse, die jeweils für bestimmte Bereiche zuständig sind. Die Ausschüsse prüfen unter anderem die Vorschläge der EU-Kommission und des EU-Rats. Zudem können nichtständige Ausschüsse zu spezifischen Themen sowie‚ ständige Untersuchungsausschüsse eingesetzt werden. Darüber hinaus gibt es eine ganze Reihe an interfraktionellen Arbeitsgruppen, die von den Abgeordneten zu bestimmten Themen gebildet werden. Und Delegationen des Europäischen Parlaments pflegen den Kontakt zu Parlamenten in Drittstaaten. An der Spitze des EU-Parlaments steht momentan der Italiener Antonio Tajani. Anfang 2017 hatte er die Nachfolge von Martin Schulz (SPD) angetreten. Gewählt wird der Präsident des Europäischen Parlaments für die Dauer von zweieinhalb Jahren. Eine Wiederwahl ist zulässig. Er vertritt das Parlament nach außen und in seinen Beziehungen zu den übrigen Organen und Einrichtungen der EU. Zusammen mit dem Präsidenten des Europäischen Rats unterzeichnet er alle neu verabschiedeten Gesetze der EU. Und er sorgt mit seiner Unterschrift dafür, dass der Haushaltsplan der Europäischen Union rechtskräftig wird.
Hohe Reisekosten
Während es also für die Organisation des EU-Parlaments klare Strukturen und Hierarchien gibt, sorgt ein Punkt regelmäßig für Kritik und hier kommt der Vorwurf, ein „Wanderzirkus“ zu sein, ins Spiel. Denn der Sitz des Parlaments befindet sich in Straßburg. Dort kommt es monatlich außer im August zu einer viertägigen Plenartagung zusammen. Zusätzliche Tagungen finden aber auch in Brüssel, dem Hauptsitz der Europäischen Union und Zweitsitz des Parlaments, statt. In der belgischen Hauptstadt treten auch die parlamentarischen Ausschüsse zusammen. Das führt nicht nur zu einer aufwendigen – und kostenintensiven – Pendelei der Abgeordneten. Auch unter anderem deren Mitarbeiter, Übersetzer sowie weitere Parlamentsangestellte müssen sich regelmäßig auf die Reise begeben. Und offizieller Sitz des Generalsekretariats des Parlaments, das heißt der Parlamentsbediensteten, ist Luxemburg. Nach Angaben des Europäischen Parlaments hat bereits 2013 eine Studie gezeigt, dass jährlich rund 103 Millionen Euro eingespart werden könnten, wenn alle Tätigkeiten des Parlaments von Straßburg nach Brüssel verlegt werden würden. Doch dagegen sträubt sich Frankreich. Unter anderem wird ins Feld geführt, dass mit den verschiedenen Sitzungsorten die Vielfalt in der EU widergespiegelt wird.
Im Vertrag von Lissabon ist eine Höchstzahl von 751 Sitzen für das Europäische Parlament festgelegt worden. Deutschland als bevölkerungsreichster Mitgliedsstaat entsendet mit 96 Abgeordneten (maximal mögliche Anzahl) die meisten Parlamentarier. Die an ihrer Bevölkerungszahl gemessen kleinsten EU-Mitgliedsstaaten Estland, Luxemburg, Malta und Zypern entsenden jeweils sechs Abgeordnete (Mindestanzahl).„Degressiv proportionale Repräsentation“ wird diese Verteilung genannt: Jeder maltesische Abgeordnete vertritt je ungefähr 67.000 Wahlberechtigte, ein deutscher Abgeordneter repräsentiert hingegen fast 855.000 Wahlberechtigte.Für die gängige Praxis spricht, dass bei einem direkt proportionalen Verhältnis von Abgeordneten und Wählern das Parlament zu groß werden könnte. Zudem könnte der Einfluss der kleineren Länder schwinden.
Im Vertrag von Lissabon ist eine Höchstzahl von 751 Sitzen für das Europäische Parlament festgelegt worden. Deutschland als bevölkerungsreichster Mitgliedsstaat entsendet mit 96 Abgeordneten (maximal mögliche Anzahl) die meisten Parlamentarier. Die an ihrer Bevölkerungszahl gemessen kleinsten EU-Mitgliedsstaaten Estland, Luxemburg, Malta und Zypern entsenden jeweils sechs Abgeordnete (Mindestanzahl).
„Degressiv proportionale Repräsentation“ wird diese Verteilung genannt: Jeder maltesische Abgeordnete vertritt je ungefähr 67.000 Wahlberechtigte, ein deutscher Abgeordneter repräsentiert hingegen fast 855.000 Wahlberechtigte.
Für die gängige Praxis spricht, dass bei einem direkt proportionalen Verhältnis von Abgeordneten und Wählern das Parlament zu groß werden könnte. Zudem könnte der Einfluss der kleineren Länder schwinden.
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