DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
„So einen Aufwuchs hat es seit 1955 nicht gegeben“
Antrittsbesuch bei L92
Gesetzgeber nimmt Drohnenabwehr in den Fokus
36. Europäischer Abend: Ein Lagebild und die Herausforderungen
Das Hin und Her um die Mindestdienstzeiten
Vor 55 Jahren: Der Kniefall von Warschau
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
UNMISS und EU NAVFOR Aspides sollen bis 2026 verlängert werden
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Impulsvorträge der Veteranentagung jetzt auf YouTube!
Ein starkes Signal für die Veteranenbewegung
Erinnerung an Oberstleutnant Armin-Harry Franz
Gedenken: Erinnerung an Patrick Behlke und Roman Schmidt
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
In der Reihe "Ich hätte da eine Frage" geben wir Ihnen Antworten auf Fragen, die unserer Rechtsabteilung gestellt wurden Foto: pixabay
Unsere Rechtsabteilung erreicht täglich eine große Zahl an Fragen rund um den Dienst in der Bundeswehr. In der Rubrik "Ich hätte da eine Frage" stellen wir Ihnen diese und die dazugehörigen Antworten gerne vor.
SU A.: Ich bin Soldatin auf Zeit (SaZ), befinde mich in Elternzeit und erhielt für meine vorzeitige Dienstzeitverlängerung eine Verpflichtungsprämie, die mir als Einmalzahlung gewährt wurde. Nun wird die Prämie anteilig zurückgefordert. Dies kann ich mir nicht leisten. Was kann ich tun? Kommt auch eine andere Entscheidung in Betracht?
Bei der von Ihnen angesprochenen „Verpflichtungsprämie“ handelt es sich um eine Personalbindungsmaßnahme nach § 43b Bundesbesoldungsgesetz (BBesG). Gemäß dieser Vorschrift erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen ...Lesen Sie den gesamten Artikel im geschützten Mitgliederbereich des DBwV!
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