"Ich hätte da eine Frage": Wann muss die Verpflichtungsprämie zurückgezahlt werden?
Unsere Rechtsabteilung erreicht täglich eine große Zahl an Fragen rund um den Dienst in der Bundeswehr. In der Rubrik "Ich hätte da eine Frage" stellen wir Ihnen diese und die dazugehörigen Antworten gerne vor.
SU A.: Ich bin Soldatin auf Zeit (SaZ), befinde mich in Elternzeit und erhielt für meine vorzeitige Dienstzeitverlängerung eine Verpflichtungsprämie, die mir als Einmalzahlung gewährt wurde. Nun wird die Prämie anteilig zurückgefordert. Dies kann ich mir nicht leisten. Was kann ich tun? Kommt auch eine andere Entscheidung in Betracht?
Bei der von Ihnen angesprochenen „Verpflichtungsprämie“ handelt es sich um eine Personalbindungsmaßnahme nach § 43b Bundesbesoldungsgesetz (BBesG). Gemäß dieser Vorschrift erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen ...
Lesen Sie den gesamten Artikel im geschützten Mitgliederbereich des DBwV!