„Veteranin oder Veteran der Bundeswehr ist, wer als Soldatin oder Soldat der Bundeswehr im aktiven Dienst steht oder aus dem Dienstverhältnis ehrenhaft ausgeschieden ist, also den Dienstgrad nicht verloren hat.“ So lautet die offizielle deutsche Veteranendefinition, die zum Volkstrauertag im November 2018 von der damaligen Bundesministerin für Verteidigung, Ursula von der Leyen, per Tagesbefehl verkündet wurde. In Deutschland setzt man also auf ein integratives Begriffsverständnis. Unabhängig davon ist es Veteraninnen und Veteranen mit Einsatzerfahrung ergänzend zur offiziellen Definition selbstverständlich möglich, sich als Einsatzveteranin oder Einsatzveteran zu bezeichnen.
Das Veteranenabzeichen kann durch aktive und ehemalige Bundeswehrangehörige unabhängig von ihrer Dienstzeit beantragt werden.