Köln-Wahn: Mitbestimmung - andernorts kein selbstverständliches „Soldaten-Recht“
„Die Aufgaben der Personalvertretung“ war Leitthema der Vortragsveranstaltung, zu der die Truppenkameradschaft (TruKa) Luftwaffenunterstützungsgruppe Köln-Wahn kürzlich eingeladen hatte. Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Personalratswahlen hatte Vorsitzender Hauptmann Ralf Otte die Idee zu dieser Informationsveranstaltung „um den Angehörigen der Dienststelle die verschiedenen Gremien der Personalvertretung vorzustellen“.
Besonders freute es Otte, den Stellvertreter des Landesvorsitzenden West, Stabsfeldwebel Volker Keil, als Vortragenden für die Veranstaltung gewinnen zu können. Nach einer kurzen Begrüßung der Teilnehmenden und dem Dank für die gute Zusammenarbeit mit dem DBwV übergab Kommandeur Oberstleutnant Tobias Schuster das Wort an Stabsfeldwebel Keil. Dieser gab zunächst einen allgemeinen Überblick und ging dann auf Bedeutung und die verschiedenen Aufgaben von örtlichem Personalrat, Bezirkspersonalrat sowie des Hauptpersonalrates ein. Abschließend betonte der Stellvertretende Landesvorsitzende: „Die Möglichkeit eine Personalvertretung zu wählen, gibt es nicht in vielen Armeen in dieser Welt. Die Rechte und Möglichkeiten, welche die Angehörigen der Bundeswehr haben, sind daher nicht selbstverständlich“ und schloss mit dem Appell zur Wahl zu gehen und das Wahlrecht durch eine hohe Wahlbeteiligung zu stärken!