Die Inflationsausgleichsprämie ist noch nicht auf dem Konto? Das Tarifergebnis liegt zwar vor, aber das entsprechende Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz noch nicht. Deshalb kommt es wie in den Vorjahren zu einer etwas verzögerten Auszahlung an die Besoldungs-und Versorgungsempfänger. Foto: Fotolia

02.06.2023
Von Anika Scharlau

Übertragung der Tarifergebnisse auf die Besoldungs- und Versorgungsempfänger bedarf eines Gesetzes

Mit Bestätigung des neuen Tarifvertrags im Mai 2023 können sich Tarifbeschäftigte über die Auszahlung einer Inflationsausgleichsprämie im Juni 2023 freuen – umso enttäuschter waren die Blicke vieler Besoldungs- und Versorgungsempfänger auf Ihre Bezügeabrechnungen für den laufenden Monat, weil diese einen Eingang der Zahlung nicht verzeichnet haben.

Gesetzliche Grundlage liegt noch nicht vor

Dies ist schlichtweg dem Umstand geschuldet, dass der geschlossene Tarifvertrag unmittelbar nur für die Tarifbeschäftigten gilt, da aufgrund des Alimentationsprinzips die Besoldung nicht durch Tarifverträge geregelt wird. Für die Übertragung auf die Besoldungs- und Versorgungsempfänger bedarf es daher eines eigenen Gesetzes, welches regelmäßig mit Hilfe eines Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes umgesetzt wird. Durch den noch erforderlichen Gesetzgebungsprozess kommt es üblicherweise zu einer etwas verzögerten Auszahlung an die Besoldungs- und Versorgungsempfänger. Sobald dem Deutschen BundeswehrVerband hierzu nähere Erkenntnisse vorliegen, werden wir unsere Mitglieder umgehend informieren.

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